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Coronakrise

"Südtirol sind weitgehend die Hände gebunden"

"Südtirol sind weitgehend die Hände gebunden" TT - ANSA
In der Coronakrise hat Südtirol nur wenig zu melden - trotz weitreichender Autonomie.
In der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat das Land Südtirol "kaum Handlungsspielraum", sagt der Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessor Walter Obwexer. Italien habe bereits Ende Jänner wegen Corona den Ausnahmezustand ausgerufen und seit der Verfassungsreform 2001 gehöre die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit zu den ausschließlichen Zuständigkeiten des Staates. Mit folgender Folge:

Südtirol verfügt zwar über eine sehr weitreichende Autonomie. Aber in der Coronakrise sind dem Land weitgehend die Hände gebunden.

Rechtswissenschaftler Walter Obwexer
Der Landeshauptmann und in weiterer Folge das Land müssten sich folglich den staatlichen Bestimmungen unterordnen. Das sei in Österreich übrigens recht ähnlich, so Obwexer im Morgengespräch auf Rai Südtirol. Auch Tirols Landeshauptmann Günther Platter müsse sich an die Vorgaben der Regierung in Wien halten, Tirol könne die Maßnahmen nur verschärfen, allerdings nicht lockern. 

Lockerung nur mit Sanctus aus Rom möglich

Wenn das Land nun in den kommenden Wochen eine Lockerung der Corona-Maßnahmen in Südtirol vorantreiben möchte, dann gehe das nur mit dem Einverständnis der Regierung in Rom, so der Rechtswissenschaftler. 

Es hängt davon ab, wie Italien eine mögliche Verlängerung der Maßnahmen vornimmt. Wenn es dabei keinen Handlungsspielraum vorsieht, kann Südtirol von weiteren strengen Maßnahmen nicht abweichen. Voraussetzung für eine Lockerung der Maßnahmen in Südtirol wäre, dass Rom es erlaubt, stufenweise von den staatlichen Maßnahmen abzuweichen.

Rechtswissenschaftler Walter Obwexer

Obwexer: Wenn zeitlich begrenzt, dann kein Problem

Ein demokratiepolitisches Problem sieht Obwexer in dieser starken Ausrichtung auf die italienische Regierung nicht unbedingt. "In allen EU-Staaten ist vorgesehen, dass das Parlament in Ausnahmesituationen der Regierung erlauben kann, rasch zu handeln. In Italien bleibt das Parlament immer eingebunden, es muss innerhalb von 60 Tagen die Dekrete umzuwandeln, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit." Wichtig sei aber, dass die Ermächtigung an die Regierung zeitlich beschränkt bleibt.

Das komplette Morgengespräch mit dem Rechtswissenschaftler Walter Obwexer können Sie hier anhören. Es ist das Morgengespräch vom 6. April und bleibt eine Woche online.

(pg)