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Italien: Notstand endet Ende März - Green Pass am 1.Mai

Italien: Notstand endet Ende März - Green Pass am 1.Mai Ansa/EPA
Die Plan der Regierung Draghi: Corona-Notstand noch bis Ende März, dann schrittweise Lockerungen auch beim Green Pass.
Am 31. Jänner 2020 hat Italien wegen der Coronavirus-Pandemie den Notstand ausgerufen. Seither wurde der Notstand immer wieder verlängert, zuletzt bis Ende März. Jetzt ist damit Schluss. Wie die Regierung Draghi beschlossen hat, endet der Ausnahmezustand mit 31. März. Anschließend treten schrittweise Lockerungen in Kraft. 

Die erste betrifft die Quarantäne. Ab April muss nur noch in Quarantäne, wer positiv getestet worden ist. Es wird als keine Quarantäne mehr geben für jene Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Große Auswirkungen hat das für die Schule. Klassen oder Kindergartengruppen werden nicht mehr geschlossen, nur weil es mehrere Coronafälle gab. 

Aus 2G wird 3G 

Für über 50-Jährige, im Gesundheitswesen, in den Altenheimen, der Schule und bei den Sicherheitskräften gilt eine Impfpflicht. Wer dieser nicht nachkam, wurde suspendiert. Die große Veränderung ist nun, dass die Suspendierung für einen Teil dieser Gruppen fällt. Bis zum 30. April reicht für diese Gruppe 3G, also auch die Vorlage eines negativen Test. 

Die Suspendierung bleibt jedoch für die Sanität und in den Altenheimen. Dies gilt bis zum 31.12.2022. 

Die Maskenpflicht gilt in der derzeitigen Form weiterhin bis zum 30.April. 

Die Überwindung des Green Pass 

Die Bestimmungen zum Green Pass werden schrittweise gelockert. 

3G ("Green Pass base") gilt bis zum 30.April für Reisen für Reisen auf Langstrecken, in Betriebsmensen, für öffentliche Wettbewerbe, für Weiterbildung und für den Besuch von Sportveranstaltungen im Freien. 

2G ("Green Pass rafforzato") gilt bis zum 30. April für den Besuch der Innenräume von Restaurants und Bars, von Schwimmbädern, von Wellnesseinrichtungen, für Fitnessstudios, für Kontaktsportarten, für Kongresse, für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Festveranstaltungen, Spielhallen, Diskotheken und Tanzsäle, für Sportveranstaltungen in Innenräumen. 

Am 1. Mai ist dann kein Green Pass mehr nötig. 

pm