Jäger

Waffenschein auch mit Vorstrafe

Jäger erhalten zukünftig den Waffenschein auch, wenn sie eine kleine Eintragung im Strafregister haben. Damit enden jahrelange Verhandlungen in Rom.

Waffenschein auch mit Vorstrafe
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Jägerinnen und Jäger können künftig den Jagdwaffenschein wieder zurückerlangen, auch wenn sie eine kleine Eintragung im Strafregisterauszug vorweisen. Voraussetzung dafür ist eine gerichtliche Rehabilitation. Der Quästor wird im Einzelfall über den Waffenschein entscheiden. 

Jahrelange Verhandlungen enden

Die Südtiroler Jägerschaft hat sich im Streit um den Jagdwaffenschein bei einer Vorstrafe durchgesetzt. Der SVP-Senator Meinhard Durnwalder und der SVP-Abgeordnete Albrecht Plangger gaben den Abschluß jahrelanger Verhandlungen in Rom bekannt. Bereits Alt-Landeshauptmannes Luis Durnwalder und Alt-Senator Hans Berger standen in Verhandlungen mit dem Innenministerium in Rom. Die neue Regelung ist bereits im Amtsblatt veröffentlicht.

Weitere Schritte mit Quästor besprechen

Der SVP_Abgeordnete Albrecht Plangger kündigte an, in nächster Zeit das Gespräch mit Bozens Quästor Giuseppe Racca zu suchen. Gleichzeitig will er den Südtiroler Jagdverband hinzuziehen, um die weiteren Schritte zur konkreten Umsetzung der neuen Bestimmung zu besprechen.

„Wir werden nun zeitnah das Gespräch mit Quästur Giuseppe Racca und dem Südtiroler Jagdverband suchen"

Albrecht Plangger