Gericht

Mordfall Obrist – Verteidigung rechnet mit maximal 18 Jahren Haft

Im Mordfall der 39-jährigen Marianne Obrist sollte eigentlich schon am Dienstag ein Urteil fallen. Doch Richter Peter Michaeler wollte sich noch ein wenig Bedenkzeit nehmen. Das Urteil wird aber noch in dieser Woche erwartet.

Mordfall Obrist – Verteidigung rechnet mit maximal 18 Jahren Haft
Rai Tagesschau
Angeklagt ist Obrists Lebensgefährte Rabih Badr. Er hatte die Tat gestanden. Badrs Anwälte wiesen jedoch darauf hin, dass er Obrist eigentlich nicht töten wollte. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft 30 Jahre Haft gefordert. Am Ende wird es wohl eine deutlich kürzere Haftzeit werden. Denn durch Badrs Geständnis und das verkürzte Verfahren wird das Strafmaß deutlich reduziert. Deshalb geht Badrs Anwalt Paolo Sedesi von einer wesentlich geringeren Strafe aus.

Als Mindeststraße drohen seinem Mandanten sieben bis acht Jahre Haft. Als Maximalstrafe geht Anwalt Sedesi von 18 Jahren aus.

In der Schlussverhandlung versuchte Sedesi noch einmal auf die fehlenden Mordabsichten Badrs hinzuweisen.

„Unsere These ist, dass Badr zwar verletzen, bestrafen oder auch erschrecken wollte. Er wollte sie aber sicher nicht töten.“ 

Anwalt Paolo Sedesi

Dazu gäbe es mehrere Hinweise. Auch jenen, dass er den Notruf nach dem Tod von Obrist alarmierte. Fest steht, dass Marianne Obrist an den inneren Verletzungen gestorben ist. Sie musste zuerst mindestens 20 Schläge mit einem Baseballschläger und später auch noch drei Stichverletzungen über sich ergehen lassen bevor sie starb. Am Tatort fand die Spurensicherung einen stark verformten Baseballschläger.
Laut Staatsanwaltschaft übte Badr auf die körperlich und seelisch schwache Obrist über längere Zeit Druck und Gewalt aus. Auch die Tatsache, dass er zuerst mit einem Baseballschläger und später auch noch mit einem Messer auf Obrist losging, sind erschwerende Elemente für die Staatsanwaltschaft, die von einem vorsätzlichen Mord ausgeht.

Dennoch hofft vor allem Badrs Anwalt Paolo Sedesi nun darauf, dass Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler der Verteidigung in einem wichtigen Punkt folgen wird.

"Es gibt einen Unterschied zwischen dem vorsätzlichen Mord und dem Vorsatz jemanden schwer zu verletzen."

Anwalt Paolo Sedesi

Klarerweise sind geringere Strafen vorgesehen für eine Köperverletzung mit Todesfolge als für einen Mord aus Affekt. In spätestens ein paar Tagen wird feststehen, wem nun Richter Michaeler folgt. Also der Staatsanwaltschaft, die von einem vorsätzlichen Mord ausgeht der der Verteidigung.

(hs/al)
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