Südtirol

Südtiroler Krankenhäuser bilden wieder Fachärzte aus

Ende Februar wird die Facharztausbildung nach österreichischem Modell an den Südtiroler Krankenhäusern wieder aufgenommen. So soll auch der Ärztemangel gelindert werden.

Südtiroler Krankenhäuser bilden wieder Fachärzte aus
pexel.com
Ende Februar werden an den Südtiroler Krankenhäusern die Facharztausbildungen nach Österreichischem Modell wieder aufgenommen. Junge Südtiroler Ärzte, die in Österreich studieren, können ihren Facharzt somit wieder an Südtiroler Krankenhäusern machen. Am Dienstag wurde das entsprechende Abkommen zwischen der österreichischen Ärztekammer und dem Südtirol Sanitätsbetrieb unterzeichnet.

Chirurgie, Innere Medizin und Orthopädie

Insgesamt 40 Ärzte können demnach in den kommenden drei Jahren ihre Facharztausbildung in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin und Orthopädie an einem Südtiroler Krankenhaus machen, weitere Bereiche wie Urologie, Pädiatrie und Psychiatrie sollen folgen. In den kommenden drei Wochen werden diese 40 Stellen ausgeschrieben, insgesamt 80 Abteilungen sind akkreditiert. Die Mediziner werden als Ärzte angestellt und beziehen somit ein Arztgehalt und nicht - wie bisher - ein Studienstipendium.
 
Mit Zweisprachigkeitszulage verdienen sie somit fast 3000 Euro monatlich, nach dem italienischen Modell des Studienstipendiums wären es hingegen - ohne Zweisprachigkeit - nur 1700 Euro.

Seit 2013 neu verhandelt

Dieses Ausbildungsmodell, das sich auf die Zusammenarbeit mit der Österreichischen und der Tiroler Ärztekammer stützt, funktionierte über Jahrzehnte gut: Jungärzte konnten ihre Facharztausbildung in den Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes nach der österreichischen Ausbildungsordnung absolvieren, die Facharztprüfung wurde dann bei der Österreichischen Ärztekammer in Wien abgelegt, der Facharzttitel vom italienischen Gesundheitsministerium anerkannt.
 
2013 dann zweifelte Rom die Gültigkeit dieser Facharzttitel an. Alles musste neu verhandelt werden. Dabei galt es, italienisches, österreichisches und EU-Recht in Einklang zu bringen. Und dann gab es auch Widerstand, zum Beispiel von der Spitalsärztegewerkschaft ANAO. Jetzt konnte das Modell aber auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden.
 
(sk/ep)