Südtirol

Bürger sollen selbst über Bürgereinkommen entscheiden

Wer darf um das staatliche Bürgereinkommen ansuchen? Das Land will die Bürger selbst entscheiden lassen. Doch zuvor muss noch ein Rechtsstreit mit Rom gewonnen werden.

Bürger sollen selbst über Bürgereinkommen entscheiden
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Die Bürger in Südtirol können frei entscheiden, ob sie die Sozialhilfeleistungen des Landes beanspruchen wollen oder das staatliche Bürgereinkommen. Das haben Landeshauptmann Arno Kompatscher und Soziallandesrätin Waltraud Deeg bei einem Treffen mit Sozialpartnern betont.

Beide Leistungen zu bekommen wird nicht möglich sein, da sie dieselbe Zielsetzung verfolgen.

Soziallandesrätin Waltraud Deeg geht aber sowieso davon aus, dass die Leistungen der finanziellen Sozialhilfe des Landes für die Bürger nach wie vor interessanter bleiben und leichter zugänglich seien.

Das geplante Bürgereinkommen ist eine Mischform aus den bestehenden Landesleistungen des Sozialen Mindesteinkommens und der Beiträge für Miete und Wohnnebenkosten, die seit vielen Jahrzehnten über die Sozialsprengel ausbezahlt werden. In ihrer Gesamtheit seien die Leistungen des Landes Südtirol höher angesetzt, als die Zuwendungen, die im Bürgereinkommen vorgesehen sind, berichtet Ressortdirektor Luca Critelli.

Rechtsstreit mit Rom

Das Land will aber eigene Vorgaben zum Bürgereinkommen erlassen. Mittels Abänderungsantrag zum Finanzgesetz will die Landesregierung die autonomen Befugnisse des Landes im Bereich des Sozialwesens absichern. Das Dekret, welches die Finanzierung des Bürgereinkommens regelt, wird voraussichtlich in der kommenden im römischen Senat diskutiert und in ein Gesetz umgewandelt. Der Staat geht von einer Auszahlung der Bürgereinkommen ab April 2019 aus.

Der Südtiroler Gewerkschaftsbund SGB/CISL hatte sich gegen einen Rechtsstreit des Landes mit dem Staat ausgesprochen und gefordert, dass das Land die Bürger entscheiden lässt, ob sie lieber das staatliche Bürgereinkommen bekommen wollen oder Sozialbeiträge des Landes.
 
(cb)