Wer für das Bürgereinkommen bezugsberechtigt ist, soll selbst wählen ob er lieber das Mindesteinkommen Südtirols oder das staatliche Bürgereinkommen beziehen will. Das schlägt der Südtiroler Gewerkschaftsbund SGB/CISL vor. Die Gewerkschaft spricht von einem pragmatischen Lösungsvorschlag. Die Gewerkschaft will diesen Vorschlag Landesrätin Waltraud Deeg und Landeshauptmann Arno Kompatscher vorlegen.
Für die Gewerkschaft SGB/CISL wäre es sinnvoller den Betroffenen die Wahl zu überlassen. Dazu müsste lediglich die Landesregierung das Dekret abändern, so der SGB/CISL.
(cb)
Der Hintergrund
Die Einführung des sogenannten "Bürgereinkommens" (reddito di cittadinanza) beschäftigt längst nicht mehr nur die Politik, sondern auch die Gerichte. So will das Land derzeit klären lassen, ob Südtirol in dieser Materie überhaupt die Zuständigkeiten hat. Im staatlichen Haushaltsgesetz, mit dem das Bürgereinkommen finanziert wird, ist festgelegt, dass die Bestimmungen zum Bürgereinkommen nicht direkt in jenen Regionen mit Sonderstatut anzuwenden ist, falls diese im Gegensatz dazu stehen. Das Autonomiestatut sieht für Südtirol im Sozialbereich die primäre Zuständigkeit vor. Die Landesregierung will deshalb vor dem Verfassungsgericht gegen die Bestimmung im Haushaltsgesetz Rekurs einreichen.Für die Gewerkschaft SGB/CISL wäre es sinnvoller den Betroffenen die Wahl zu überlassen. Dazu müsste lediglich die Landesregierung das Dekret abändern, so der SGB/CISL.
(cb)