Sonderfondsaffäre

Alt-LH Durnwalder muss 386.000 Euro zahlen

Der Rechnungshof in Rom hat den früheren Landeshauptmann Luis Durnwalder zur Zahlung von knapp 386.000 Euro verurteilt.

 Alt-LH Durnwalder muss 386.000 Euro zahlen
Der Rechnungshof in Rom bestätigte damit in zweiter Instanz das Urteil des Bozner Rechnungshofes. Durnwalder habe nicht vorsätzlich gehandelt, befanden die Richter. Damit wurde die Berufung der Regionalen Staatsanwaltschaft abgewiesen. Diese hatte Durnwalder Vorsatz unterstellt und knapp 1,3 Millionen Euro von Durnwalder gefordert.

Trinkgeld für Vereine und Ehrenamtliche

Es geht um das Geld aus dem Sonderfonds, mit dem Luis Durnwalder bei verschiedenen Anlässen Vereinen und Ehrenamtlichen ein "Trinkgeld" zukommen ließ. Wenn bei Eröffnungen ein Chor sang, Kinder Gedichte aufsagten oder Musikkapellen spielten, dann zeigte sich der damalige Landeshauptmann spendabel. Auch Menschen in Not wurde über den Sonderfonds des Landeshauptmanns  schnell und unbürokratisch geholfen. 

Freispruch in 4 Punkten

Durnwalder wurde in 4 von 5 Anklagepunkten freigesprochen. Der Verrechnungsmodus allerdings wurde von den Richtern beanstandet. Dabei wurde Durnwalder die Genauigkeit zum Verhängnis: er hatte zu genau Buch geführt. Abgesehen davon war der Sonderfonds nach damaligem Usus zur freien Verfügung des Landeshauptmannes. 

Die Rechtsanwälte behalten sich weitere Schritte vor. Die nächst höhere Instanz in diesem Fall ist der Europäische Gerichtshof. 

(petr)