Der ehemalige Landtagsabgeordnete der Bürgerunion, Andreas Pöder, muss sich wegen der Verwendung von Fraktionsgeldern gleich zwei Gerichtsverfahren stellen. Neben einem Strafverfahren am Bozner Landesgericht, in dem es um illegale Parteienfinanzierung geht, fordert die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof die Rückzahlung der Fraktionsgelder bis 2013. Er sei sich keiner Schuld bewusst, sagte Pöder zu Rai Südtirol.
Andreas Pöder ist nicht der einzige Fraktionssprecher im Landtag, der sich wegen fehlender Unterlagen zur Verwendung von Fraktionsgeldern verantworten muss. Erst vor wenigen Wochen verurteilte der Rechnungshof beispielsweise Alessandro Urzí und Maurizio Vezzali zur Rückzahlung von Fraktionsausgaben zwischen 2012 und 2013.
(hase/ep)
Pöder gibt sich zuversichtlich
Er habe nach den damaligen Regeln des Landtages gehandelt, beteuert der ehemalige Landtagsabgeordnete der BürgerUnion und gibt sich zuversichtlich. Vor dem Rechnungshof geht es laut Pöder um mehrere zigtausend Euro. Im Strafverfahren geht es um etwa 100.000 Euro, mit denen er - laut Anklage - unerlaubt Parteitätigkeiten finanziert haben soll.Andreas Pöder ist nicht der einzige Fraktionssprecher im Landtag, der sich wegen fehlender Unterlagen zur Verwendung von Fraktionsgeldern verantworten muss. Erst vor wenigen Wochen verurteilte der Rechnungshof beispielsweise Alessandro Urzí und Maurizio Vezzali zur Rückzahlung von Fraktionsausgaben zwischen 2012 und 2013.
(hase/ep)