Dass es nicht zulässig ist, einen Monatstarif anzubieten und diesen dann alle 28 Tage zu verrechnen, hatte das Verwaltungsgericht bereits vor über einem Jahr festgestellt. Damit würden nämlich 13 Monatsraten im Jahr statt der üblichen12 fällig, und das sei unzulässig stellte das Gericht fest. Es verurteilte die Telefongesellschaften zur Rückzahlung. Dagegen haben Vodafone, Wind – 3 und Fastweb Rekurs eingelegt. Dieser Rekurs wurde jetzt vom Staatsrat abgelehnt.
(sf)
30 bis 50 Euro Gutschrift
Damit müssen die Telefongesellschaften jetzt den Kunden das seit Juni 2017 zuviel kassierte Geld gutschreiben. Im Durchschnitt sollte jeder Kunde je nach Vertrag zwischen 30 und 50 Euro bekommen, haben Verbraucherschützer errechnet.Kunden müssen nichts unternehmen
Das zuviel bezahlte Geld muss von den Gesellschaften mit den Rechnungen vom kommenden August und September ohne weiteres Zutun der Kunden gutgeschrieben werden. Die Verbraucherschützer betonten, dass die geschuldete Summe nicht über Zusatzleistungen abgerechnet werden kann. Wenn so etwas angeboten wird, sollten die Kunden ablehnen.(sf)