Rückschlag für die Gemeinde Mals: Gleich zwei Urteile über das Malser Spritzmittelverbot sind nun gefällt worden. Das Verwaltungsgericht in Bozen hat die Verordnung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für nichtig erkärt, das geht aus dem veröffentlichten Urteil hervor. Die Gemeinde darf in dieser Materie kein Verbot aussprechen, weil sie dafür nicht zuständig ist, befindet das Gericht.
(pt/fm)
EuGH entscheidet gegen Malser Pestizidverbot
Der Europäische Gerichtshof hat die geltende EU-Regeln für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln als völlig ausreichend bezeichnet, um Bevölkerung und Umwelt zu schützen. Landesrat Schuler sagt, es gebe nun zwei "gute Urteile". Damit herrsche mehr Rechtssicherheit.(pt/fm)