Pflanzenschutzmittel

Zwei Niederlagen für Gemeinde Mals

Das Verwaltungsgericht Bozen hat das Malser Pestizidverbot für nichtig erklärt. Auch der EuGH spricht sich gegen das Malser Verbot aus.

Zwei Niederlagen für Gemeinde Mals
Rai Tagesschau
Rückschlag für die Gemeinde Mals: Gleich zwei Urteile über das Malser Spritzmittelverbot sind nun gefällt worden. Das Verwaltungsgericht in Bozen hat die Verordnung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für nichtig erkärt, das geht aus dem veröffentlichten Urteil hervor. Die Gemeinde darf in dieser Materie kein Verbot aussprechen, weil sie dafür nicht zuständig ist, befindet das Gericht.

EuGH entscheidet gegen Malser Pestizidverbot

Der Europäische Gerichtshof hat die geltende EU-Regeln für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln als völlig ausreichend bezeichnet, um Bevölkerung und Umwelt zu schützen. Landesrat Schuler sagt, es gebe nun zwei "gute Urteile". Damit herrsche mehr Rechtssicherheit. 

(pt/fm)