Kassationsgericht

Grundsatzurteil: Cannabis-Anbau erlaubt

Laut Kassationsgericht ist in Italien der Anbau von Cannabis in kleinen Mengen für den Eigenbedarf erlaubt.

Grundsatzurteil: Cannabis-Anbau erlaubt
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Ein Urteil des Kassationsgerichtshofes zu Cannabis sorgt in Italien für Aufsehen. Wer Cannabis in kleinen Mengen für den Eigenbedarf anbaut, macht sich nicht strafbar. So lautet das Urteil des Strafgerichts des obersten Gerichts, des Kassationsgerichtshofes.
 
Die angebaute Menge müsse aber so gering sein, dass klar ist, dass das Cannabis ausschließlich für den Eigenbedarf angebaut wird. Bisher hatten alle Gerichtsurteile den Anbau von Cannabis als Straftat eingestuft. Deshalb wird das Urteil des Kassationsgerichtshofes als historische Wende bezeichnet.
 
Mehrere Politiker unterschiedlicher Parteien beanstandeten, dass einmal mehr der Kassationsgerichtshof eine Entscheidung habe treffen müssen, die eigentlich vom Gesetzgeber geregelt werden sollte.
 
(mm/al)