Anspruch auf den Fahrtkostenbeitrag haben Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr mehr als 18 Kilometer pro Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen. Allerdings gibt es mehrere Auflagen: So dürfen nur jene Pendler um einen Fahrkostenbeitrag für eine Strecke ansuchen, auf der kein öffentlicher Liniendienst mindestens im Halbstundentakt verkehrt. Auch muss die Entfernung zur nächsten Haltestelle mehr als zehn Kilometer betragen und die Arbeitszeiten dürfen nicht mit den Bus- und Zugfahrplänen übereinstimmen.
Damit nicht genug: Der Beitrag des Landes wird nicht gewährt, wenn das Bruttogesamteinkommen 50.000 Euro überschreitet oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt wird. Auch Beiträge von weniger als 200 Euro werden nicht ausbezahlt.
Trotz dieser Vorgaben haben im Vorjahr 4.200 Pendler erfolgreich um einen Fahrkostenbeitrag angesucht. Das Land hat dafür 2,5 Millionen Euro bereitgestellt. Die durchschnittliche Beitragshöhe pro Person lag im Vorjahr bei 630 Euro, im Einzelnen wurden Beiträge zwischen 210 Euro und maximal 2500 Euro gewährt.
(cb)
Damit nicht genug: Der Beitrag des Landes wird nicht gewährt, wenn das Bruttogesamteinkommen 50.000 Euro überschreitet oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt wird. Auch Beiträge von weniger als 200 Euro werden nicht ausbezahlt.
Trotz dieser Vorgaben haben im Vorjahr 4.200 Pendler erfolgreich um einen Fahrkostenbeitrag angesucht. Das Land hat dafür 2,5 Millionen Euro bereitgestellt. Die durchschnittliche Beitragshöhe pro Person lag im Vorjahr bei 630 Euro, im Einzelnen wurden Beiträge zwischen 210 Euro und maximal 2500 Euro gewährt.
Ansuchen online
Ab heute können erneut entsprechende Gesuche gestellt werden. Der Antrag um den Fahrtkostenbeitrag erfolgt wie bisher ausschließlich online, und zwar mit digitalem Zugangsschlüssel, also mit SPID oder mit aktivierter Bürgerkarte samt Lesegerät.(cb)