Seit 1. Jänner dürfen von der Steuer absetzbare Rechnungen nicht mehr bar bezahlt werden. Das gilt für Arzt-Rechnungen ebenso wie für Unfallversicherungen oder Beerdigungsspesen. Sie müssen mit Banküberweisung oder mit Bankomat bezahlt werden.
"Alles, was man bei der Steuererklärung absetzen möchte, muss man mit Überweisungen machen, oder mit Bankomatkarte oder mit Kreditkarte. Es gibt nur zwei Ausnahmen, die weiterhin auch in Bar angenommen werden können, das sind Medikamente in der Apotheke und Tickets in öffentlichen Krankenhäusern beziehungsweise in konventionierten Krankenhäusern."
(ni)
Wichtig ist, dass man den Zahlungsbeleg der Bankomatzahlung der Rechnung anheftet, wenn man sie dem Steueramt vorlegt. Auch der Tierarzt, die Brille, die Einschreibegebühren für den Kindergarten oder die Lebensversicherung dürfen nur bar bezahlt werden, wenn man die Rechnungen nicht bei der Steuerabrechnung geltend machen will, erklärt Tony Tschnett vom Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund.In bar dürfen nur Medikamente in der Apotheke und Tickets in öffentlichen Krankenhäusern bezahlt werden.
Tony Tschenett, ASGB
"Alles, was man bei der Steuererklärung absetzen möchte, muss man mit Überweisungen machen, oder mit Bankomatkarte oder mit Kreditkarte. Es gibt nur zwei Ausnahmen, die weiterhin auch in Bar angenommen werden können, das sind Medikamente in der Apotheke und Tickets in öffentlichen Krankenhäusern beziehungsweise in konventionierten Krankenhäusern."
(ni)