Tötungsfall Oberhollenzer

Pescollderungg muss trotz Verurteilung nicht ins Gefängnis

Das Gericht hat Patrick Pescollderungg zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Ins Gefängnis muss er aber nicht.

Pescollderungg muss trotz Verurteilung nicht ins Gefängnis
Rai Tagesschau
Der Reischacher Patrick Pescollderungg ist wegen der fahrlässigen Tötung der 54-jährigen Maria Magdalena Oberhollenzer zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Damit folgte Vorverhandlungsrichter Andrea Pappalardo dem Antrag der Verteidigung auf Strafzumessung. Die Staatsanwaltschaft war von der These eines vorsätzlichen Mordes abgegangen.

Am 27. Dezember 2018 wurde der Leichnam der 54jährigen Maria Magdalena Oberhollenzer in ihrer Wohnung in St. Georgen bei Bruneck gefunden. Wenige Wochen später wurde der damals 34jährige Patrick Pescollderungg aus Reischach verhaftet. Er gestand die Tat, stellte sie aber als einen unglücklichen Unfall bei einem Sexspiel dar.

Von da an hatten die Gutachter das Wort. Es ging um Zeichen der Gegenwehr wie blaue Flecken und um Blutalkohol. Ausschlaggebend war letztlich, dass die Würgemale des Bademantelgürtels am Hals der Getöteten nicht tief waren.

Da Pescollderungg bereits 7 Monate im Gefängnis und knapp 5 Monate im Hausarrest hinter sich hat, muss er nicht mehr ins Gefängnis. Wer weniger als vier Jahre verbüßen muss, kommt frei und wird unter die Aufsicht des Sozialdienstes gestellt, vorausgesetzt er hat sich einsichtig verhalten und im Gefängnis gut geführt. Beides gilt für Pescollderungg.

Nur die Generalstaatsanwaltschaft in Trient kann noch in Berufung gehen. Bei dem ähnlichen Fall von Loris Daniel Caciula, der seine Tante in Bruneck getötet hatte, hatte Staatsanwältin Donatella Marchesini vor dem Kassationsgericht Rekurs gegen den gerichtlichen Vergleich eingelegt.

(ni)