Arbeitswelt

Coronavirus: Landesregierung erleichtert Telearbeit

Eine neue Verordnung ermöglicht Unternehmen Telearbeit einzuführen. Auch wenn es dazu keine individuelle Vereinbarung im Unternehmen gibt. Die Öffentliche Verwaltung will ebenfalls mehr Smart Working ermöglichen.

Coronavirus: Landesregierung erleichtert Telearbeit
LPA
Die Verordnung enthält Maßnahmen, die es Arbeitgebern ermöglichen, für die Zeit des Ausnahmezustandes (er gilt vorerst für sechs Monate) ihren Mitarbeitenden Telearbeit oder vergleichbare Modelle anzubieten, auch wenn es dazu keine entsprechende individuelle Vereinbarung gibt. Alle Institutionen der öffentlichen Verwaltung können zudem im Dringlichkeitswege Smart-Working-Arbeitsstellen einrichten.

Auch Generaldirektor Alexander Steiner, Generalsekretär Eros Magnago und die Führungskräfte der Landesverwaltung mit dieser Thematik beschäftigt. Es wird nun daran gearbeitet, möglichst schnell Formen des Smart Workings für Landesangestellte zu ermöglichen. Damit solle, neben den Dienstanforderungen, vor allem den Anforderungen des Gesundheitswesen, aber auch der Familien Rechnung getragen werden. 

Die Agentur für Bevölkerungsschutz, der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die betreffenden Landesressorts können - auch abweichend von den üblichen Auswahlverfahren - im Zeitraum des Ausnahmezustandes unbedingt erforderliches Personal aufnehmen, Güter und Dienstleistungen anschaffen und Ankäufe tätigen.

(lpa/al)