Covid-19/Landesgesetz

Die Anfechtung kommt

Kaum ist das Südtiroler Landesgesetz verabschiedet, kündigt Regionenminister Boccia eine Anfechtung an, aber nur wegen der Arbeitssicherheit.

Die Anfechtung kommt
Rai Tagesschau
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Das Landesgesetz ist nur wenige Stunden alt und war noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Kurz vor Mittag trudelt aber schon das Email des Regionenministers ein. Eine Anfechtung wegen der Arbeitssicherheit sei unvermeidlich, steht im Titel. Der Rest der Maßnahmen sei aber in Ordnung.

Arbeitssicherheit nicht gewahrt

Es sei ein Zeichen großer Verantwortung, dass die Autonome Provinz Bozen die die staatlichen Richtlinien in das Landesgesetz aufgenommen habe, schreibt Regionenminister Francesco Boccia. Bozen habe aber beschlossen, einige Handelstätigkeiten wieder aufzunehmen, ohne die staatlichen Richtlinien für die Arbeit, die in diesen Tagen derzeit vom wissenschaftlich-technischen Beraterkomitee auf Vorschlag der staatlichen Versicherungsinstitutes gegen Arbeitsunfälle INAIL ausgearbeitet werden. Erst bei der gestrigen Staat-Regionenkonferenz haben sich laut Boccia alle Regionen verpflichtet, diese Richtlinien einzuhalten.

"Die Regierung kann daher nicht anders und muss die Maßnahmen anfechten, beschränkt auf den Teil zur Arbeitssicherheit." 
(Regionenminister Francesco Boccia)

Handelstreibende, Arbeiter und Kunden hätten ein Recht darauf, dass ihre Gesundheit anhand wissenschaftlicher fundierter Vorschriften des Gesundheitsministeriums garantiert wird. 

"Einige Tage Wartezeit könne nicht eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit rechtfertigen."

(Regionenminister Francesco Boccia)

In einem Rechtsstaat sei es Arbeit der Richter über die Maßnahmen zu urteilen. Die Anfechtung nur jenes Teils der Arbeitssicherheit sei aber untermauert mit dem Monitoring jener Wissenschaftler, welche das gesamte Land überwachen.
Die Regierung sei für eine schrittweise Öffnung, aber die Regierung sei auch der Auffassung, dass die von ihr immer respektierte Autonomie, im Rahmen "universellen Werte und Rechte der Verfassung ausgeübt werden müsse, die Gesundheit stehe dabei an erster Stelle. Boccia erinnert daran, dass in Italien aufgrund der Pandemie noch immer der Notstand gilt. Und erinnert auch daran, dass die Regierung eine regional unterschiedliche Maßnahmen der Öffnung ab 18. Mai erlaubt. Boccia hat die Akten und seine Argumente jedenfalls dem Ministerrat weiterleiten lassen. Dass der nicht zugunsten Südtirols entscheidet, steht außer Zweifel.

Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher bleiben die Regelungen in Kraft, bis die Gerichte eine Entscheidung getroffen haben. Das neue Landesgesetz wurde am frühen Nachmittag im Amtsblatt der Region veröffentlicht (siehe Anhang). Kompatscher wird am Nachmittag um 16 Uhr 30 auf der Landesmedienkonferenz Stellung nehmen. 

(ka)