Covid-19

Die angepassten Covid-Regeln

Bei Kellnern und bei Friseuren können die FFP2-Masken durch chirurgische Masken ersetzt werden. Der Abstand beträgt 1,5 m frontal, 1 m seitlich.

Die angepassten Covid-Regeln
Ansa
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Für Bürgerinnen und Bürger gilt weiter: Entweder zwei Meter Abstand oder ein Mund- und Nasenschutz. Die Verwendung von Einweg-Handschuhen ist immer dann nötig, wenn man in Selbstbedienung einkauft.
Für die Gastronomie, Friseure, Sport - und Kulturtätigkeiten wurden von der Landesregierung nun eigene Regelungen festgelegt.

FFP2 -Maskenpflicht aufgehoben

In der Gastronomie und Beherbergung, aber auch beim Friseur wird die Pflicht zu FFP2-Masken auf Vorschlag des Gesundheitsressorts aufgehoben. Dort können nun laut jüngstem Beschluss auch chirurgische Masken zum Einsatz kommen. Ein Friseur muss aber eine chirurgische Maske mit Gesichtsvisier tragen, der Kunde einen Schutz der Atemwege.
​Auch die Abstände in der Gastronomie wurden neu geregelt. Immer dann, wo Menschen sitzen, gilt, seitlich ein Meter Anstand Abstand und frontal mindestens 1,5 Meter Abstand. Ist dies nicht möglich, braucht es weiterhin eine Trennung durch Plexiglasscheiben.   

Kultur und Sportveranstaltungen 

Ähnlich geregelt wurden auch kulturelle Tätigkeiten und die Weiterbildung. Dort gilt der Sicherheitsabstand von zwei Metern und die Regel, es darf nicht mehr als eine Person auf 10 Quadratmetern anwesend sein. Chöre und Musikkapellen können also im Freien oder in großen Lokalen proben.

Aufführung vor Publikum

Für Theaterveranstaltungen und andere Aufführungen vor Publikum muss bei der Zuweisung von Plätzen mindestens ein Meter Abstand gegeben sein, wenn diese einen Atemschutz tragen, sonst gilt ein Abstand von zwei Metern.
Festveranstaltungen mit Ausschank bleibt bis auf Weiteres untersagt.

Sportliche Tätigkeiten 

Nicht nur Fitnessräume, sondern auch Sporthallen und Kletterhallen können ihre Tätigkeit aufnehmen. 
Auf die Benutzung von Handschuhen kann man auch verzichten, aber vorher und nachher müssen die Hände desinfiziert werden. Auch für Schwimmbäder ist geklärt, dass die Duschen im Freien verwendet werden dürfen.
Umkleideräume und Duschen dürfen bis auf Weiteres noch nicht verwendet werden, hier wird ein Sicherheitskatalog noch erarbeitet.  

Die genauen Bestimmungen können Sie im Anhang nachlesen.

(ka)