Urteil

Dieselskandal: VW muss zahlen

Das Urteil des Bundesgerichtshofs besagt, dass VW seine Kunden vorsätzlich geschädigt hat und deshalb nun Schadenersatz zahlen muss.

Dieselskandal: VW muss zahlen
pixabay/Rai tagesschau
Im Dieselskandal kassiert VW vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine heftige Niederlage. Mit dem Karlsruher Urteil vom Montag ist erstmals höchstrichterlich festgestellt, dass der Autobauer seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Für viele deutsche Diesel-Kläger ist das der Durchbruch - auch wenn noch Fragen offen sind.

Eines steht fest: Der Konzern ist klagenden Käufern deshalb zu Schadenersatz verpflichtet. VW habe nicht nur die Behörden systematisch getäuscht, sondern sich auch gegenüber den Kunden "besonders verwerflich" verhalten. Diese hätten sich in vollstem Vertrauen für einen VW-Diesel entschieden - und tatsächlich ein Auto bekommen, das "nicht voll brauchbar war".

Der Schadenersatz

Im Grunde muss VW den Kauf ungeschehen machen, also das Auto zurücknehmen und dem Kunden das gezahlte Geld erstatten. Das gilt sogar für Gebrauchtwagen aus zweiter Hand. Allerdings berücksichtigt das BGH-Urteil, dass die Käufer das Auto einige Zeit gefahren und damit auch davon profitiert haben. Diese Nutzung müssen sie sich anrechnen lassen. Es gibt also nicht den vollen Preis zurück. Das Geld wird auch nicht mit der Gießkanne an alle Betroffenen ausgeschüttet: Schadenersatz können nur noch die Kunden bekommen, die VW bereits verklagt haben und deren Verfahren noch läuft. Neue Klagen werden nicht zugelassen, die Ansprüche sind verjährt.

Was will Volkswagen jetzt tun?

VW will es gar nicht erst auf 60 000 Gerichtsentscheidungen ankommen lassen. Man werde Einmalzahlungen als "pragmatische und einfache Lösung" anbieten, kündigt der Konzern unmittelbar nach der Urteilsverkündung an. So sollten die Verfahren "im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah" beendet werden. Viele Kläger wären gar nicht daran interessiert, ihr Auto abzugeben und sich ein neues anzuschaffen, argumentiert VW. Einmalzahlungen seien deshalb "die beste Lösung". "Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab."

(apa/fm)