Superbonus für energetisches Sanieren

Der Handwerkerverband sieht den Steuerbonus für die Gebäudesanierungen positiv. Damit kämen die Klein- und Mittelbetriebe zu Aufträgen.

Superbonus für energetisches Sanieren
lvh
"Energiespritze Superbonus"- So betitel der Handwerkerverband die Maßnahme, welche die römische Regierung im „Decreto Rilancio“ abgesegnet hat. Privatpersonen wird damit ein Steuerabzug von 110 Prozent für energetische Sanierungen gewährt. Der LVH hofft auf einen Aufschwung durch diesen Superbonus für Gebäudesanierungen. Damit würden Investitionen angekurbelt, sagt Handwerkerchef Martin Haller. Privatpersonen würden ideale Bedingungen vorfinden.

Sanieren ist ein Gewinn

Wer sein Haus energetisch saniert, kann nicht etwa 100 Prozent sondern sogar 110 Prozent steuerlich abschreiben. Er hat de facto also einen Gewinn. Vorgesehen ist der Steuerabzug für Privatpersonen für den Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2021. Kurz gesagt: Investitionen in Energieeinsparungen zahlen sich im Jahr 2020 und 21 zu 110 Prozent aus. Bauherren können das Guthaben in fünf Raten von der Einkommenssteuer abziehen oder auch an die ausführenden Betriebe oder Banken abtreten.
Zu den begünstigten Arbeiten zählen Außenisolierungen bis zu einer Höchstgrenze von 60.000 Euro je Baueinheit im Gebäude, der Austausch der Heizanlage durch Heizungen mit Wärmepumpen oder mit Kondensation, Hybrid oder Geothermie (Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro je Baueinheit im Gebäude), der Austausch der Fenster, der Einbau von Photovoltaikanlagen, die an das Stromnetz angeschlossen werden, der Einbau von Aufladestationen für Elektrofahrzeuge sowie Maßnahmen zur Erdbebensicherheit in den Zonen 1, 2 und 3.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerguthabens ist die Erhöhung der Energieklasse um mindestens zwei Stufen. Falls dies nicht möglich ist, muss das Erreichen der höheren Energieklasse mittels APE (attestazione di prestazione energetica) nachgewiesen werden.
Eingeführt wird dieser Superbonus zwar erst mit 1. Juli, aber schon jetzt ist das Interesse laut LVH-Chef Martin Haller spürbar. 

„Dieser Steuervorteil kommt Privatpersonen wie Unternehmen zugute. Wünschenswert wäre der Start der Maßnahme mit 1. Juni gewesen, um die Wirtschaftsankurbelung noch schneller zu initiieren."

(LVH-Chef Martin Haller)

Erhofft hätte sich der LVH, dass der Fensteraustausch auch als Einzelmaßnahme möglich wird und im Zusammenhang mit der Gesamtrenovierung auch der Ankauf von Möbeln in den Steuerabzug einfließt. Damit wäre auch für die Tischler in Südtirol ein positiver Wirtschaftseffekt spürbar. Aber die Maßnahmen müssen ja noch von einem Dekret in ein Gesetz umgewandelt werden. Und da gibt es ja noch die Möglichkeit der Nachbesserung, hoffen die Handwerker.

(ka)