Corona-Gesetz in Südtirol

​Landesgesetz zum Neustart wird nicht angefochten

Ministerrat in Rom fechtet Landesgesetz zum Neustart nicht an. Kompatscher: "Eine Bestätigung für den Südtiroler Weg und unsere Autonomie."

​Landesgesetz zum Neustart wird nicht angefochten
Rai Tagesschau
Der Ministerrat in Rom hat entschieden, das Südtiroler Landesgesetz vom 8. Mai zum Neustart nach dem Corona-Lockdown nicht anzufechten.

Landeshauptmann Arno Kompatscher sieht in der Entscheidung aus Rom die Autonomie bestätigt: "Das ist eine gute Nachricht und eine Bestätigung für den Südtiroler Weg und unsere Autonomie."

Mit dem Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020 unter dem Titel "Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten" hatte das Land Südtirol einen Sonderweg beschritten und Lockerungen der Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus ermöglicht. 

(lb)