Ab heute gilt eine neue Obergrenze für das Bezahlen mit Bargeld. Statt 3.000 Euro dürfen jetzt nur mehr 2.000 Euro in bar gezahlt werden. Damit soll das Bezahlen mit Schwarzgeld eingedämmt werden, erklärt Gunde Bauhofer von der Verbraucherzentrale Bozen. „Ist kein Finanzdienstleister in die Bezahlung eingebunden, darf man nicht mehr als 2000 Euro in bar übergeben. Es ist weiterhin möglich, mehr als 2000 Euro vom Bankkonto abzuheben. Es ist aber verboten, dieses Geld einer dritten Person oder Firma zu übergeben.“
Dafür müssen Zahlungsmittel verwendet werden, die es erlauben, Zahlungsflüsse nachträglich zu prüfen.
Die Kassabonlotterie hätte heute gemeinsam mit der Senkung der Bargeldgrenze beginnen sollen. Aufgrund von technischen Schwierigkeiten wird die Kassenlotterie aber wohl erst ab dem nächsten Jahr greifen, erklärt Bauhofer.
Was ebenfalls am 1. Juli fällig gewesen wäre, aber nicht umgesetzt wurde, sind die Strafen für Geschäfte, die kein Bankomatgerät besitzen und in denen das Zahlen mit Bankomatkarte daher nicht möglich ist. Zwar wurden solche Strafen immer wieder angekündigt, aber auch dieses Mal hat es nicht geklappt. Dazu ist es laut Bauhofer nicht gekommen, weil das Vorhaben von einem Gericht gekippt wurde.
Einen Haken hat die Sache: Der Bonus ist an ziemlich strenge Auflagen geknüpft, so Bauhofer. „Das Gebäude muss um zwei Energieklassen verbessert werden bzw. es muss auf die höchste Energieklasse gebracht werden. Das muss auch noch mit Gutachten bestätigt werden. Wir haben gesehen, dass der Aufwand für diesen Bonus sehr groß ist.“
Der Ökobonus wurde mit dem Gesetzesdekret "Decreto Rilancio" eingeführt. Damit er endgültigen Charakter annimmt, muss das Parlament das Dekret in ein Gesetz umwandeln, sonst verfällt der Bonus wieder. Die Umwandlung soll noch vor dem 18. Juli geschehen.
Ab heute dürfen Bürger auch um den neuen staatlichen Urlaubsbonus ansuchen. Damit soll der Urlaub für Familien weniger kosten. Ansuchen dürfen Familien, die nicht mehr als 40.000 Euro pro Jahr verdienen.
(bt/pm)
Dafür müssen Zahlungsmittel verwendet werden, die es erlauben, Zahlungsflüsse nachträglich zu prüfen.
Die Kassabonlotterie
Neben der Senkung der Bargeldgrenze hätte es auch eine Begleitmaßnahme zum Stopp der Steuerhinterziehung gegeben sollen. Die Rede ist von einer sogenannten Kassabonlotterie. „An dieser Lotterie nimmt man mit Kassabons teil, die die eigene Steuernummer aufweisen. Man kann Beträge bis zu 100.000 Euro gewinnen.“Die Kassabonlotterie hätte heute gemeinsam mit der Senkung der Bargeldgrenze beginnen sollen. Aufgrund von technischen Schwierigkeiten wird die Kassenlotterie aber wohl erst ab dem nächsten Jahr greifen, erklärt Bauhofer.
Was ebenfalls am 1. Juli fällig gewesen wäre, aber nicht umgesetzt wurde, sind die Strafen für Geschäfte, die kein Bankomatgerät besitzen und in denen das Zahlen mit Bankomatkarte daher nicht möglich ist. Zwar wurden solche Strafen immer wieder angekündigt, aber auch dieses Mal hat es nicht geklappt. Dazu ist es laut Bauhofer nicht gekommen, weil das Vorhaben von einem Gericht gekippt wurde.
Warten auf den Ökobonus
Was ebenfalls angekündigt wurde, ist ein neuer Steuerbonus, der bei der Sanierung von Immobilien greift: Der Ökobonus 110. „Dieser Bonus ist anders als andere. Das Steuerguthaben kann in fünf Jahresraten eingefordert werden und dann gibt es noch einmal einen Bonus von 10 Prozent. Ich zahle also 100 Prozent und erhalte 110 Prozent als Steuerguthaben.“Einen Haken hat die Sache: Der Bonus ist an ziemlich strenge Auflagen geknüpft, so Bauhofer. „Das Gebäude muss um zwei Energieklassen verbessert werden bzw. es muss auf die höchste Energieklasse gebracht werden. Das muss auch noch mit Gutachten bestätigt werden. Wir haben gesehen, dass der Aufwand für diesen Bonus sehr groß ist.“
Der Ökobonus wurde mit dem Gesetzesdekret "Decreto Rilancio" eingeführt. Damit er endgültigen Charakter annimmt, muss das Parlament das Dekret in ein Gesetz umwandeln, sonst verfällt der Bonus wieder. Die Umwandlung soll noch vor dem 18. Juli geschehen.
Ab heute dürfen Bürger auch um den neuen staatlichen Urlaubsbonus ansuchen. Damit soll der Urlaub für Familien weniger kosten. Ansuchen dürfen Familien, die nicht mehr als 40.000 Euro pro Jahr verdienen.
(bt/pm)