Trotz zuletzt steigender Infektionszahlen lockert die Landesregierung die Coronaregeln weiter. So sind jetzt Festumzüge mit Chören und Musikkapellen wieder erlaubt. Die Abstandsregeln gelten aber weiterhin. So müssen Chormitglieder einen Mindestabstand von eineinhalb Metern, Musikanten einen Abstand von einem Meter einhalten. Auch die allgemeinen Schutz- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
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Lockerungen bei Sportveranstaltungen
Lockerungen gibt es auch bei Sportveranstaltungen. Zwar gilt auch weiterhin die Zuschauerobergrenzen von 200 Zuschauern in Hallen und 500 Zuschauern im Freien, die Genehmigung für solche Veranstaltungen wurde aber vereinfacht.petr