Wie weit geht Südtirols Autonomie in Sachen Corona-Pandemie? Die lokalen Kompetenzen sind bei einer Epidemie eingeschränkt. Kann sich Südtirol da wirklich einem Dekret der Regierung zur allgemeinen Maskenpflicht widersetzen, wie es von Landeshauptmann Kompatscher angekündigt wurde? Der Verfassungsrechtler Palermo zweifetl stark daran.
Wenn es aber um einen gesundheitlichen Notstand geht, haben die Gerichte bisher dem Staat immer den Vorrang eingeräumt, sagt Palermo.
sk/ka
Gesundheits-Notstand hat Vorrang
Nicht umsonst hat die Regierung den Notstand bis zum 31.Oktober ausgedehnt. Eigentlich wäre der bisher geltende Notstand ja am 15. Oktober ausgelaufen. Dadurch ist es der Regierung weiter möglich, "per Dekret" - also über eine Eilverordnung - allgemein geltende Regelungen zu erlassen, die die Freiheit der Bürger*innen erheblich einschränken. Das hatte in den vergangenen Monaten immer wieder für heftige Kritik gesorgt. Südtirol hatte nach einigem Hin und Her bei den Lockerungen nach dem Lockdown einen eigenen Weg eingeschlagen. Rom kündigte zunächst zwar rechtliche Schritte an, hat das Südtirole Landesgesetz dann schließlich aber doch nicht angefochten.Wenig Spielraum
In der Frage der generellen Maskenpflicht im Freien sieht der Verfassungsrechtler Francesco Palermo allerdings wenig autonomen Spielraum, auch wenn Landeshauptmann Kompatscher darauf verweist, dass es ein gültiges Landesgesetz gibt. Dieses sieht bekanntlich vor, dass eine Maske nur getragen werden muss, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.Wenn es aber um einen gesundheitlichen Notstand geht, haben die Gerichte bisher dem Staat immer den Vorrang eingeräumt, sagt Palermo.
Dazu gebe es auch mehrere entsprechende Gerichtsurteile. Aus dem gleichen Grund glaubt Palermo auch nicht, dass Südtirol die Quarantänezeit selbstständig verkürzen darf.Manchmal kann man auch Recht haben und nicht Recht bekommen.
Francesco Palermo, Verfassungsrechtler
sk/ka