Invalidenrente

​Mehr Rente für Zivilinvaliden

Zivilinvaliden aufgepasst: Dank eines Verfassungsurteils gibt’s mehr Geld. Die Invalidenrente wird angepasst.

​Mehr Rente für Zivilinvaliden
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Durch ein Verfassungsurteil werden die Renten für einkommensschwache Vollinvaliden, Vollblinde und Gehörlose erhöht. Rückwirkend steht jenen Vollinvaliden, die eine bestimmte Einkommensgrenze (8.469,63 Euro für Einzelpersonen, 14.447,42 Euro für verheiratete Vollinvaliden) nicht überschreiten, eine erhöhte Invalidenrente von maximal 651,51 Euro zu. Bisher hatten nur Vollinvaliden über 60 Jahre darauf Anrecht. Ein Urteil des Verfassungsgerichtes (152/2020) macht dies möglich.
 
In Südtirol wurde die Ausdehnung dieser finanziellen Unterstützungsleistung, die in Südtirol über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt wird, in die Wege geleitet. Auf dem restlichen Staatsgebiet bezahlt das Nationale Institut für soziale Fürsorge (NISF/INPS) die Renten aus.
 
Betroffene potentiell Begünstigte werden kontaktiert. Vollinvaliden müssen bis 30. November entsprechenden Antrag entweder über ein Patronat, über eine Interessensvereinigung oder direkt bei der ASWE.

Anpassungen im Landesgesetz

Neu ist auch, dass das Landesgesetz für Zivilinvaliden angepasst wird. Es geht um Änderungen bei der Einkommensberechnung: Die Folge soll unter anderem eine schnellere Erstauszahlung der Rente sein.
 
Außerdem wird vorgesehen, dass getrennt besteuerbare Einkommen (z.B. Abfertigung) nicht mehr im Gesamteinkommen des ansuchenden Zivilinvaliden, Blinden oder Gehörlosen berücksichtigt werden. Der Landtag wird die Anpassungen am Landesgesetz im November behandeln.
 
In Südtirol wurde im Jahr 2019 an rund 6000 Personen mit einer Voll- oder Teilinvalidität eine finanzielle Unterstützung im Gesamtausmaß von 42,7 Millionen Euro ausbezahlt.

lpa/br