Corona-Regeln

Die neue Verordnung gegen das Coronavirus

Landeshauptmann Kompatscher hat im Landtag über die neuen Regeln im Kampf gegen das Coronavirus informiert.

Die neue Verordnung gegen das Coronavirus
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Landeshauptmann Arno Kompatscher hat im Landtag die neue Verordnung vorgestellt, die für 15 Tage in Kraft sein wird. Demnach werden Schulen für eine Woche geschlossen, die Regelungen für Bars und Restaurants werden beibehalten. Das bedeutet: es ist nur eine Mitnahme oder eine Lieferung von Speisen und Getränken möglich. Hotels dürfen nur jene Personen aufnehmen, die aus zulässigen Gründen arbeiten müssen.

Die Betriebe mit den entsprechenden Ateco-Codes dürfen arbeiten. Diese Ateco-Codes legen fest, welche Tätigkeiten als wesentlich eingestuft werden. Handwerkliche Tätigkeiten sind nur noch ohne Kundenkontakt möglich. 

Die Verköstigung der Mitarbeiter in Mensen ist mit Einschränkungen möglich, sie könne auch anders erfolgen, dazu gebe es einen Vorschlag der Unternehmer.

Angefangene Bauarbeiten können abgeschlossen werden, um Schäden zu vermeiden, auch Reparaturarbeiten seien möglich, erklärte Kompatscher im Landtag. Neue Baustellen dürfen nicht eröffnet werden. 

In Produktionsbetrieben können Aufträge abgearbeitet werden, es gelten aber auch die vom Staat und der EU festgelegten Ausnahmen.

In der öffentlichen Verwaltung wird der Schalterdienst auf Vormerkung möglich bleiben. Man empfehle weitgehend das Smartworking.

Für eine Woche bis 22. November werden Betreuungseinrichtungen, Kindergärten, Grundschulen geschlossen, außer für die Kinder von Eltern in Systemberufen.

Für Wettkampfsport gibt es weitere Auflagen, die mit FISI und CONI abzusprechen sind.

Es seien flächendeckende Tests vorgesehen, die für Betriebe zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit Pflicht seien. Die Sozialpartner hätten die vorgeschlagenen Maßnahmen unterstützt, der Austausch sei sehr positiv gewesen.

Man werde auch eine FAQ einrichten, die den Bürgern Antworten zu Details geben werde.

Für nicht zusammenlebende Paare sei der Aufenthalt in der Wohnung des Partners möglich.

Für einen Grenzübertritt gelten die staatlichen Bestimmungen, da bemühe er sich noch um Klärung. Die Landesregierung will sich auch darum bemühen, dass der Zugang zu den staatlichen Hilfsleistungen gewährleistet sei. Wenn nötig, werde das Land auch etwas zuschießen, aber das Budget sei begrenzt.

Die Verordnung tritt am Samstag in Kraft. 

​lpa/pm