Corona-Regeln

​Jetzt dürfen auch Blumen und Autos verkauft werden

Es gibt Lockerungen für den Detailhandel. Das Land erlaubt fünf neuen Kategorien, ihre Waren zu verkaufen.

​Jetzt dürfen auch Blumen und Autos verkauft werden
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Landeshauptmann Arno Kompatscher hat eine neue Dringlichkeitsmaßnahme bezüglich der zugelassenen Detailhandelstätigkeiten erlassen. Damit passt sich Südtirol ein Stück weit an die staatlichen Bestimmungen an.
 
Dabei wird fünf neuen Kategorien erlaubt, ihre Waren zu verkaufen.

Blumen, Pflanzen, Blumenzwiebeln, Saatgut und Düngemittel dürfen ab sofort ebenso verkauft werden wie landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und Produkte sowie Maschinen und Geräte für den Gartenbau.
 
Außerdem wird der Einzelhandel mit Bestattungs- und Friedhofsgegenständen erlaubt.
 
Offen halten darf jetzt auch der Einzelhandel mit Kraftwagen, Krafträdern, Kraftwagenteilen und Krafträderteilen

Was darf sonst noch verkauft werden?

Geöffnet halten dürfen Hypermärkte, Supermärkte, Nahrungsmittel-Discounts, Minimärkte und andere Lebensmittelgeschäfte mit Waren verschiedener. Auch der Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken, Tabakwaren und E-Zigaretten in spezialisierten Betrieben und der Einzelhandel mit Tiefkühlwaren ist erlaubt.
 
Verkauft werden dürfen Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Periodika, Schreibwaren und Büroartikel sowie Optik- und Fotoartikel, ebenso Haustiere und Futtermittel.
 
Der Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten, Kommunikationstechnik, Unterhaltungselektronik (Audio und Video) und mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik, mit Beleuchtungsartikeln und Sicherheitssystemen ist erlaubt.
 
Metallwaren, Anstrichmittel, Flachglas und Baumaterialien (inklusive Keramik und Fliesen), Sanitärgegenstände, Brennstoffe für Hausgebrauch und Heizung sowie Motorenkraftstoffe dürfen ebenso verkauft werden.
 
Apotheken dürfen Medikamente verkaufen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente können auch in anderen spezialisierten Geschäften angeboten werden. Erlaubt ist auch der Handel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, mit Körperpflegemitteln, Parfümeriewaren und Reformhausprodukten und mit Seifen, Waschmitteln, Poliermitteln u.Ä..
 
Über Internet, Fernsehen, Versand, Radio und Telefon dürfen dagegen alle Waren gehandelt werden. Auch der Handel mittels Automaten ist erlaubt.
 
br