Coronakrise

Auf dem Weg zur Roten Zone: Das sind die geplanten Massnahmen

Die Mehrheit in Rom berät über strengere Maßnahmen. Viel deutet darauf hin, dass ganz Italien zur Roten Zone erklärt wird.

Auf dem Weg zur Roten Zone: Das sind die geplanten Massnahmen
Pixabay
Die Regierung in Rom berät angesichts der hohen Coronazahlen über strengere Maßnahmen über die Weihnachtsfeiertage. Der wissenschaftliche Beirat, Gesundheitsminister Roberto Speranza und Regionenminister Francesco Boccia wollen Italien zur Roten Zone erklären. Mehrere Präsidenten der Regionen unterstützen diesen Vorschlag (mehr dazu hier).

Das würde die Ausweisung einer Roten Zone bedeuten:

Eigenerklärung:

Jedes Mal wenn die Wohnung verlassen wird; Geschlossene Gastronomie und Besuchsverbote für Verwandte und Bekannte. Das sind die Einschränkungen, die in der Roten Zone gelten.

Bewegungsfreiheit

Innerhalb der Roten Zonen ist es verboten, sich in der Heimatgemeinde oder darüber hinaus zu bewegen. Ausgenommen sind dringend notwendige Besorgungen, Arbeitsgründe oder Gesundheitsgründe. Die Eigenerklärung, wieso man sich nicht daheim befindet, wird Pflicht. Die Gemeinde kann verlassen werden, wenn es in der Heimatgemeinde kein Geschäft oder keinen entsprechenden Dienstleister gibt. 

Auf jeden Fall ist es verboten, die eigene Region zu verlassen. Auch in diesem Fall gelten die Ausnahmen Arbeit und Gesundheit. Es ist erlaubt, in die eigene Wohngemeinde zurückzukehren.

Zweitwohnungen dürfen nicht aufgesucht werden, auch dann nicht, wenn sie sich in der eigenen Gemeinde oder Region befinden

Bars und Restaurants

Die Gastronomie darf Abholservice zwischen 5 und 22 Uhr anbieten und Lieferservice anbieten. Verabreichung im Lokal ist verboten.
Lebensmittelhandel, Apotheken, Güter des täglichen Gebrauchs, Elektohandel, Autohändler und Tankstellen dürfen offen halten.
Auch Friseure und Buchläden, Blumenhändler, Sportartikelhändler und der Händler von Freizeitartikel dürfen offen halten, Bekleidungsgeschäfte nicht. Ebenso müssen Schönheitssalons zusperren.

Märkte

Mit der Ausnahme von Lebensmittelmärkten dürfen keine Märkte abgehalten werden.

Besuche

Der Besuch von Freunden oder Verwandten ist untersagt. Einzige Ausnahme ist hier die Pflege von Angehörigen. Getrennt lebende Eltern dürfen ihre Kinder abholen. 

Sport und Spaziergänge

Sport darf im Umfeld der eigenen Wohnung durchgeführt werden. Dabei muss der Mindestabstand von zwei Meter eingehalten werden. Sport in geschlossenen Räumen oder Turnhallen ist verboten. Sportanlagen und Parks dürfen offen bleiben.

Kirchen und Friedhöfe

Kirchen und Friedhöfe bleiben öffentlich zugänglich. Hier gelten die Sicherheitsprotokolle, die bereits seit März gelten. Es darf hier zu keinen Menschenansammlungen kommen, die Sicherheitsabstände sind jederzeit einzuhalten und es herrscht eine Maskenpflicht. 


Ob diese Regeln auch für Südtirol gelten werden ist derzeit noch offen. 

petr