Covid-Notstand

Neue Dringlichkeitsmaßnahme: Schnaps auf Almen verboten

Die neue Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes lässt Handel und Gastronomie im Land offen. Auf Almhütten gibt es Einschränkungen.

Neue Dringlichkeitsmaßnahme: Schnaps auf Almen verboten
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Die neue Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes bestätigt grundsätzlich die vorangegangene Regelung von Jahresbeginn: Handel und Gastronomie bleiben vorerst offen, die Skigebiete bleiben geschlossen. Strengere Regeln gelten auf Skihütten und Almen. Hier hatten sich die vergangenen Wochenenden Szenen abgespielt, die an die Vorcorona-Zeit erinnerten.

Alm- und Skihütten, also Ausflugsziele, die vor allem zu fuß erreicht werden und so bei Ausflüglern sehr beliebt sind, dürfen nur mehr in der Zeit zwischen 8 und 16 Uhr geöffnet haben. Diese Betriebe dürfen kein "Take Away" anbieten, Speisen und Getränke dürfen nur Gästen an den Tischen verabreicht werden. Es ist zudem untersagt, sich im Thekenbereich aufzuhalten und hier zu konsumieren. 

Superalkohol ist in diesen Betrieben tabu: nicht nur in Reinform, sondern auch als Zusatz zu anderen Getränken. Also nix mehr mit Tee mit Rum oder einem Hauspunsch. Außerdem ist musikalische Unterhaltung in diesen Lokalen verboten.

(petr)