Coronavirus EU

EU: Reisebeschränkungen und Impfpass

Die Pläne für einen europäischen Corona-Impfpass nehmen nach Angaben von EU-Ratschef Charles Michel Gestalt an.

EU: Reisebeschränkungen und Impfpass
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Die 27 EU-Staaten näherten sich in ihren Vorstellungen immer weiter an, sagte der EU-Ratschef am Donnerstagabend nach einem EU-Videogipfel. Man sei sich einig, die Arbeit an dem gegenseitig anerkannten Impfnachweis fortzusetzen.

„Breite Front für Impfpass“

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz äußerte sich sogar noch konkreter und schrieb auf Twitter:

"Es freut mich, dass es unter den EU-Mitgliedsstaaten eine breite Front der Unterstützung für die Idee eines Grünen Passes gibt. Nun geht es um die möglichst rasche Umsetzung! Wir wollen möglichst schnell wieder zurück zur Normalität, unser altes Leben wiederhaben und ein Maximum an Freiheit."

(Sebastian Kurz, Bundeskanzler Österreich)

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen dämpfte jedoch die Erwartungen. Die Vorbereitungen würden mindestens etwa drei Monate dauern. Und das System solle neutral sein gegenüber der Frage, wie ein solcher Impfpass genutzt werde. Dabei geht es darum, ob er zum Beispiel zu einem einfacheren Reisen genutzt werden kann. Die Entscheidung liege bei den Regierungen der EU-Staaten, sagte von der Leyen.

EU für strengen Lockdown

Angesichts der Ausbreitung mutierter Coronaviren haben die EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrer Video-Konferenz ansonsten vor der Aufhebung von Beschränkungen im öffentlichen Leben gewarnt. Die Lage sei weiter "ernst", heißt es in der Gipfel-Erklärung vom Donnerstag. "Wir müssen daher strenge Beschränkungen beibehalten und gleichzeitig die Bemühungen erhöhen, die Versorgung mit Impfstoffen zu beschleunigen."

Keine notwendigen Reisen

Die Staats- und Regierungschefs hatten seit dem Nachmittag über viereinhalb Stunden ihr weiteres Vorgehen in der Corona-Pandemie abgestimmt. Sie sprachen sich laut Gipfelerklärung auch weiter für Reisebeschränkungen aus. "Nicht unbedingt notwendige Reisen müssen eingeschränkt werden", heißt es darin. Die Mitgliedstaaten könnten dies gemäß früherer Vereinbarung anordnen, solange die Vorgaben verhältnismäßig und nicht diskriminierend seien.

 
(zb/dpa)