Vom 22. Februar bis zum 7. März 2021 ist laut Verordnung des Landeshauptmanns jede Bewegung in das oder aus dem Gemeindegebiet in den Gemeinden Meran, Riffian, St. Pankraz und Moos untersagt. Ausnahmen gibt es nur, wenn diese Bewegungen durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet sind, und jedenfalls unter der Voraussetzung, dass ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Abstrichtests, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt wird.
Eigene Teststationen
Aus diesem Grund werden in allen 4 Gemeinden eigene Teststationen errichtet, welche kostenlose Tests für jene, die begründet die Gemeindegrenzen überschreiten müssen, anbieten. Der Zugang zu diesen zusätzlichen Teststationen erfolgt ohne Vormerkung. Diese Teststationen sind auch am Wochenende geöffnet. Falls ein Testergebnis positiv ist, wird ein PCR-Test nachgereicht, der für die Sequenzierung (Bestimmung) des Virustyps nach Zams (A) geschickt wird.
Um die Tests kostenlos zu erhalten, muss eine Eigenerklärung ausgefüllt werden, welche die Notwendigkeit der Bewegung außerhalb der Gemeinde bestätigt.
(zb(lpa)
Ausnahmen für Gesundheitspersonal
Das Personal des Bereichs Gesundheit, des sozial-gesundheitlichen Bereichs, der Sozialdienste, des Rettungsdienstes, der Ordnungskräfte und die Militärangehörigen, die im Landesgebiet ihren Dienst leisten, sind von der Pflicht der Vorlegung des Tests befreit, ebenso Kinder bis zu 6 Jahren. Die Durchfahrt durch die Gebiete der genannten Gemeinden ist ohne Test erlaubt, falls sie notwendig ist, um andere Gebiete zu erreichen, die nicht diesen Bewegungseinschränkungen unterliegen.Tests landesweit
Die Tests können landesweit auch bei sehr vielen Hausärztinnen und -ärzten und Apotheken durchgeführt werden. Die Auflistung bzw. die Telefonnummern der teilnehmenden Hausärzte/Hausärztinnen und Apotheken sind auf der Homepage des Sanitätsbetriebes veröffentlicht.Um die Tests kostenlos zu erhalten, muss eine Eigenerklärung ausgefüllt werden, welche die Notwendigkeit der Bewegung außerhalb der Gemeinde bestätigt.
(zb(lpa)
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