​Coronavirus Lockdown

Die Passerstadt wird zur Passierschein-Stadt

Ab Montag, 22. Februar und bis zum 7. März gelten beim übertreten der Gemeindegrenzen der zweitgrößten Stadt des Landes Sonderregeln.

Die Passerstadt wird zur Passierschein-Stadt
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Auf der Internetseite Merans wurde nun genau aufgelistet, wie die Regeln lauten werden, die, laut Verordnung des Landeshauptmanns, ab kommendem Montag gelten. Demnach muss in Meran (ebenso wie in St. Pankraz, Riffian und Moos in Passeier) beim Übertreten der Gemeindegrenzen neben der Selbsterklärung auch ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Abstrichtests vorgelegt werden, as nicht älter als 72 Stunden ist. Infos gibt es ab sofort im Meraner Rathaus bei einem Call Center, das täglich
 
von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 18 Uhr unter den Rufnummern 
+39 0473 250116, 
+39 0473 250200 und 
+39 0473 250179 erreichbar ist.

Negatives Testergebnis gilt als Pass

Bis 7. März 2021 ist jede Bewegung in das oder aus dem Meraner Gemeindegebiet untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet, und jedenfalls unter der Voraussetzung, dass folgende Dokumente vorgelegt werden:
 
- Die erforderliche Selbsterklärung;

- Ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Abstrichtests, das nicht älter als 72 Stunden ist.

Dieser Nachweis muss ab Montag, 22. Februar, verpflichtend erbracht werden. Personen, die das Meraner Gemeindegebiet aus erlaubten Gründen (Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe, dringliche Notwendigkeiten) durchqueren, müssen und keinen Zwischenhalt in der Stadt einlegen, sind von der Testpflicht befreit. Ebenso nicht dazu verpflichtet, ein negatives Testergebnis vorzulegen, sind auch das Personal des Bereichs Gesundheit, des sozial-gesundheitlichen Bereichs, der Sozialdienste, des Rettungsdienstes, der Ordnungskräfte und die Militärangehörigen, die im Landesgebiet ihren Dienst leisten.

Zwei neue Teststationen in Meran

Die Antigentests können
- bei den Hausärzten,
- in allen mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb konventionierten Apotheken,
- in den Drive-In-Stationen sowie
- bei den neuen Teststationen, die der Sanitätsbetrieb beim ehemaligen Dopolavoro in Sinich und im Schulzentrum in der Karl-Wolf-Straße einrichten wird,

kostenlos und gegen Vorlegung einer Bestätigung von Seiten des Arbeitgebers durchgeführt werden.
In Meran können sich Bürger*innen auf Voranmeldung in folgenden konventionierten Apotheken testen lassen:
 
Zentralapotheke, Mühlgraben 6, Tel. +39 0473 236826

Apotheke Dieci, Zueggstraße 24/a, Tel. +39 0473 440004

Drusus-Apotheke, Rennweg 58, Tel. +39 0473 236357

Apotheke Untermais, Romstraße 118, tel. +39 0473 236144

Salus-Apotheke, Piavestraße 36/a, Tel. +39 0473 236606

Apotheke Sinich, Vittorio-Veneto-Platz  9, Tel. +39 0473 244924

Apotheke San Damiano, Goethestraße 23, Tel. +39 0473 447545

Apotheke Merano, Romastraße 270, Tel. +39 0473 338335

Zufahrtstraßen werden überwacht 

Die notwendigen Kontrollen an der Gemeindegrenze werden von den verschiedenen Ordnungskräften vorgenommen. Der Bozner Regierungskommissar, Dr. Vito Cusumano, hat am Mittwoch im Rahmen des Sitzung des Landeskomitees für öffentliche Ordnung und Sicherheit den entsprechenden Einsatzplan festgelegt.

Höchste Achtsamkeit geboten

Die außerordentliche Kommissarin zur vorläufigen Verwaltung der Stadtgemeinde Meran, Dr.in Anna Aida Bruzzese, mahnt bei dieser Gelegenheit die Meraner Bevölkerung zur konsequenten Einhaltung der Corona-Vorschriften. „Unnötige soziale Kontakte müssen vermieden und Bewegungen auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden“, so Bruzzese. Beim Auftreten von Covid-19-Symptome ist jeder Bürger und jede Bürgerin dazu aufgefordert, unverzüglich den Hausarzt oder die zuständigen Gesundheitsbehörde zu kontaktieren.
 
(red)