Gesellschaft

Wie bekomme ich meinen Corona-Pass?

Wer in Südtirol mehr Lockerungen genießen will, braucht einen "Coronapass". So kriegen Sie ihn.

Wie bekomme ich meinen Corona-Pass?
Ansa
Der "Corona-Pass" ist kein Pass im wirklichen Sinn. Er ist ein Nachweis, nicht mit dem Coronavirus infiziert zu sein. Laut Landesregierung wird er an Genesene, Geimpfte und Negativ-Getestete ausgegeben werden, die dann ab Montag, 26. April mehr Lockerungen genießen als der Rest (mehr dazu lesen Sie hier). Der "Pass" ist somit vielmehr ein Zeugnis. Er ist damit nicht zu verwechseln mit dem "Grünen Pass", den die EU für mehr Reisefreiheit plant.

Laut Plänen der Landesregierung ist der "Corona-Pass" ab Montag für allerhand Dinge notwendig: den Kaffee in der Bar, das Spielen in der Fußballmannschaft, den Kinobesuch (für welche Bereiche Sie ab Montag einen Pass brauchen, lesen Sie hier). Stellt sich die Frage: Wie bekomme ich so einen Pass?

Die erste Möglichkeit: mit einem negativen Corona-Test. Laut dem Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs, Florian Zerzer, sind als Tests sowohl PCR-, Antigen-Schnelltest als auch Nasenflügeltest zugelassen. Sämtliche Tests seien 72 Stunden gültig. Wer einen Nasenflügel- oder einen Antigenschnelltest macht, bekomme sein Ergebnis digital zugeschickt. Auf dem Dokument finde sich dann auch ein QR-Code. Dieser müsse beim Eintritt vorlegt werden, werde dort mit einem Handy gescannt - und bezeugt so den negativen Corona-Status.

Etwas anders läuft's beim PCR-Test: Dieser Test muss im Labor ausgewertet werden. Die Bürger müssen ihr Testergebnis erst von der Internetseite des Sanitätsbetriebs herunterladen und es dann mitführen - ob nun ausgedruck oder digital. Dieses Dokument hat, laut Zerzer, dann dieselbe Gültigkeit wie der QR-Code bei den anderen Tests.

Impfzertifikat beantragen

Zweite Möglichkeit: die Impfung. "Jede Person mit einem abgeschlossenen Impfzyklus kann ein Impfzertifikat beantragen", sagte Zerzer. Das Zertifikat werde als Corona-Pass akzeptiert. Geimpfte bekommen das Dokument beim Verlassen des Impfzentrums - oder sie können es beim gebietsmäßig zuständigen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit mit einer Kopie des Personalausweises anfordern. Die Impfbescheinigung gelte "zurzeit zumindest" für sechs Monate, so Zerzer. Zu beachten ist dabei: abgeschlossener Impfzyklus heißt zwei Mal geimpft, außer beim Impfstoff Johnson&Johnson, dort genügt bekanntlich eine Dosis. Bei Genesenen reicht ebenso nur eine Impfung. Zudem gelte der Impfschutz - so stellt der Sanitätsbetrieb klar - erst 14 Tage nach Verabreichung der zweiten Dosis. 

Dritte Möglichkeit: die Genesenen. "Die Phase der 'Genesung' beginnt ab dem ersten positiven Test. Wobei mindestens elf Tage vergangen sein müssen und somit eine Genesung eingetreten ist", so beschreibt es der Generaldirektor. Die Bescheinigung für die Genesung kann laut Zerzer beim Dienst für Epidemiologie angefordert werden, per Mail oder Telefon. Gültigkeit auch hier: sechs Monate.

Ab 5. Mai sollen sämtliche Dokumente in digitaler Form mit QR-Code vorliegen.

pg