Südtirol

Wirtschaftshilfe: Ansuchen ab Montag

Wirtschaftstreibende können ab Montag um Zuschüsse des Landes ansuchen. Auch die Banken-Vorfinanzierung auf die Covid-Fixkostenbeiträge steht.

Wirtschaftshilfe: Ansuchen ab Montag
pixabay
Jetzt ist es so weit: Unternehmen, die einen erheblichen Umsatzrückgang aufgrund des Covid 19-Notstandes verzeichnet haben, können beim Land Südtirol entweder um Zuschüsse oder Fixkostenbeiträge ansuchen.

Ansuchen um Zuschüsse ab 19. April 

Stichtag ist der kommende Montag. Von da an können Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe sowie Privatzimmervermietung ihre Ansuchen um Zuschüsse stellen. Es handelt sich um Pauschalbeiträge in Höhe von 3.000 bis 10.000 Euro, je nach Anzahl der Beschäftigten des Antragstellers.

Parameter online

Die Parameter für die Beiträge sind nun auf der Landeswebseite zu finden. Anträge können in der Folge bis zum 30. September 2021 online über den entsprechenden E-Government-Dienst des Landes eingereicht werden und werden dann chronologisch bearbeitet.

Auch die Parameter für die Errechnung der Fixkostenbeiträge sind nun online. Dieser Dienst ist noch nicht aktiv. Darum angesucht werden kann voraussichtlich ab Juni und bis zum 30. September 2021 über den entsprechenden E-Government-Dienst des Landes. Ansuchen können Freiberufler, Selbständige, Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, die in Südtirol eine oder mehrere nachstehende Tätigkeiten ausüben: Handwerk, Industrie, Handel; Gastgewerbe, Privatzimmervermietung; Dienstleistungen, mit Ausnahme von Finanzdienstleistungen (Banken), Versicherungen, Pensionskassen; Gärtnereien, Milch- und Weinwirtschaftsbetriebe.

Voraussetzung ist ein Mindestumsatz (2019) von mehr als 30.000 Euro. Es werden Beihilfen gewährt, die auf die Fixkosten im Verhältnis zum Umsatzrückgang bemessen werden, bis zu einem maximalen Beitrag von 100.000 Euro.

Banken-Vorfinanzierungen auf Covid-Fixkostenbeiträge

Die Landesregierung und die Südtiroler Banken (Sparkasse, Volksbank, Raiffeisen) haben sich darauf verständigt, dass den anspruchsberechtigten Unternehmen, die aufgrund eines Umsatzrückgangs ab 30 Prozent Covid-Fixkostenzuschüsse des Landes erhalten, eine entsprechende Vorfinanzierung gewährt werden kann.

Die Unternehmen können die Vorfinanzierungen bei ihrer Hausbank anhand der von den Banken bereitgestellten Formulare ab Mai beantragen, und die Banken werden zeitnah 90 Prozent des zustehenden Landeszuschusses nach entsprechender Prüfung gewähren. Die Anträge um die Vorfinanzierung müssen die Berechnung des zustehenden Fixkostenzuschusses auf der Grundlage der Richtlinien des Landes enthalten, die ab Anfang Mai veröffentlicht sein werden, und sind bei den Banken über einen Wirtschaftsberater, einen Verband oder einen sonstigen akkreditierten Vermittler einzureichen.

Alle Informationen zu den Corona-Hilfen gibt es auf der Landeswebseite.

ka