Die Schriftsätze der beteiligten Parteien sind beim Schweizer Bundesgericht in Lausanne hinterlegt. Schwazer und seine Anwälte haben dort den Antrag für eine Aussetzung der Dopingsperre gestellt.
Die Weltantidopingagentur Wada, der internationale Leichtathletik-Verband und der international Sportgerichtshof haben sich dagegen ausgesprochen. Für eine Aussetzung von Schwazers Sperre sprach sich hingegen der italienische Leichtathletikverband aus.
Bei einer Aufhebung der bis 2024 dauernden Sperre könnte Schwazer noch die Qualifikation für die Olympischen Spiele in Tokio bestreiten. Um das zu ermöglichen, müsste ein entsprechendes Urteil bis zum 6. Mai erfolgen.
(mk/sf)
Die Weltantidopingagentur Wada, der internationale Leichtathletik-Verband und der international Sportgerichtshof haben sich dagegen ausgesprochen. Für eine Aussetzung von Schwazers Sperre sprach sich hingegen der italienische Leichtathletikverband aus.
Bei einer Aufhebung der bis 2024 dauernden Sperre könnte Schwazer noch die Qualifikation für die Olympischen Spiele in Tokio bestreiten. Um das zu ermöglichen, müsste ein entsprechendes Urteil bis zum 6. Mai erfolgen.
(mk/sf)