Leichtathletik

Alex Schwazer: Schweizer Bundesgericht am Zug

In Lausanne muss über die Aussetzung der Dopingsperre des Gehers aus Kalch entschieden werden. Die Weltantidopingbehörde Wada hat sich dagegen ausgesprochen.

Alex Schwazer: Schweizer Bundesgericht am Zug
Rai Tagesschau
Die Schriftsätze der beteiligten Parteien sind beim Schweizer Bundesgericht in Lausanne hinterlegt. Schwazer und seine Anwälte haben dort den Antrag für eine Aussetzung der Dopingsperre gestellt.

Die Weltantidopingagentur Wada, der internationale Leichtathletik-Verband und der international Sportgerichtshof haben sich  dagegen ausgesprochen. Für eine Aussetzung von Schwazers Sperre sprach sich hingegen der italienische Leichtathletikverband aus.

Bei einer Aufhebung der bis 2024 dauernden Sperre könnte Schwazer noch die Qualifikation für die Olympischen Spiele in Tokio bestreiten. Um das zu ermöglichen, müsste ein entsprechendes Urteil bis zum 6. Mai erfolgen.
 
 (mk/sf)