ABD

Staatsrat: Verkauf des Flughafens war rechtens

Viele Anrainer und auch Landtagsabgeordnete wollten den Verkauf der Flughafenbetreibergesellschaft aufgrund der Volksbefragung kippen. Sie scheiterten am Höchstgericht.

Staatsrat: Verkauf des Flughafens war rechtens
flickr
Es war eine Grundsatzfrage: Darf die Landesregierung nach der beratenden Flughafen-Volksbefragung die Betreibergesellschaft verkaufen? Oder muss der Flughafen geschlossen werden? Nach dem Verwaltungsgericht 2019 lehnte nun auch der Staatsrat einen Rekurs gegen den Verkauf der Flughafengesellschaft ab. 

Nicht weniger als 576 Rekurssteller hatten sich am Verfahren vor dem Verwaltungsgericht beteiligt. Es sind Teilnehmer der Volksbefragung, Anrainer des Flughafens und auch Landtagspolitiker, die eine klare Meinung haben: Aufgrund der nicht bindenden Volksbefragung muss der Flughafen geschlossen werden. Immerhin hätten 2016 bei der Volksbefragung 70 Prozent mit Nein gestimmt. Mit der Volksbefragung war über den Gesetzesentwurf zur Finanzierung der Flughafengesellschaft abgestimmt worden.

Das Land hatte aber den Flughafen nicht geschlossen, was rechtlich auch nicht möglich ist. Es hatte die Anteile an der Betreibergesellschaft ABD öffentlich ausgeschrieben und zum Verkauf angeboten. Deshalb ist seit zwei Jahren das Unternehmertrio Josef Gostner, Hanspeter Haselsteiner und René Benko Eigentümer dieser Gesellschaft.

Mit dem Rekurs vor dem Verwaltungsgericht wollten die 576 Klagenden – darunter auch fünf Landtagsabgeordnete -  diesen Verkauf kippen. Doch der Rekurs war vor zwei Jahren am Verwaltungsgericht behandelt und abgewiesen worden. Mit der Bozner Rechtsanwältin Renate Holzeisen gingen die 576 Rekurssteller eine Instanz weiter und reichten Rekurs gegen das Urteil vor dem Staatsrat ein. Der kam jetzt zum selben Schluss: Die  ABD-Holding bleibt in der Hand der drei Unternehmer.

Rekurs auch gegen die Richter

Im Rekurs vor dem Staatsrat hat Anwältin Holzeisen nicht nur das Vergabeverfahren für die ABD-Anteile an Private angefochten. Das betraf das Vorgehen des Landes, aber auch des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung sowie der zivilen Luftfahrtbehörde Enac, die dem Verkauf der Anteile des Landes an der ABD an Private zustimmten.

Anwältin Holzeisen machte auch geltend, dass die beiden Richter am Verwaltungsgericht, Edith Engl und Michele Menestrina, befangen gewesen seien. Denn die Verwaltungsrichter hatten gegen Holzeisen ein Strafverfahren angestrengt, in dem sie wegen Beleidigung des Gerichts angeklagt werden sollte. Das Verfahren wurde jedoch archiviert. Doch für Holzeisen lag es nahe, dass die Richter befangen gewesen seien. Doch die Staatsräte konnten keine Probleme feststellen und wiesen diese Vorwürfe ab.

Nun bleibt den 576 Rekursstellern nur noch der Weg vor das Kassationsgericht. Das könnte als letzte Instanz  - Rekurs ist nur in Ausnahmefällen möglich - den Verkauf der ABD-Anteile an die drei Unternehmer Gostner, Haselsteiner und Benko noch zu Fall bringen.
 
hase