Seit Monaten wird darüber diskutiert, nun greift die Maßnahme für die ersten 115 Betroffenen: Ab 1. Juli untersagt ihnen der Südtiroler Sanitätsbetrieb den Zugang zu ihren Abteilungen, also zu ihrem Arbeitsplatz. Das wurde heute entschieden. Den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sei die formale Feststellung der Nichteinhaltung der Impfpflicht laut dem Draghi-Dekret vom 1. April 2021 bereits zugestellt worden, teilte der Betrieb mit.
Nun ist es ihnen nun nicht mehr erlaubt, Dienstleistungen oder Aufgaben mit zwischenmenschlichem Kontakt oder die in irgendeiner anderen Form das Risiko der Verbreitung der Infektion von SARS-CoV-2 beinhalten, auszuüben. Es werde aber weiter geprüft, ob sie für eine andere Aufgabe eingesetzt werden können. Wenn nicht, greifen auch die arbeitsrechtlichen Folgen am 1. Juli.
Der Sanitätsbetrieb betont jedoch, dass die bis jetzt ungeimpften Mitarbeiter sich in jeder Phase des Verfahrens impfen lassen können, wodurch auch bereits ausgesprochene Suspendierungen unwirksam werden.
ka ep
Nun ist es ihnen nun nicht mehr erlaubt, Dienstleistungen oder Aufgaben mit zwischenmenschlichem Kontakt oder die in irgendeiner anderen Form das Risiko der Verbreitung der Infektion von SARS-CoV-2 beinhalten, auszuüben. Es werde aber weiter geprüft, ob sie für eine andere Aufgabe eingesetzt werden können. Wenn nicht, greifen auch die arbeitsrechtlichen Folgen am 1. Juli.
Der Sanitätsbetrieb betont jedoch, dass die bis jetzt ungeimpften Mitarbeiter sich in jeder Phase des Verfahrens impfen lassen können, wodurch auch bereits ausgesprochene Suspendierungen unwirksam werden.
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