Das psychiatrische Gutachten des Gerichts zu Benno Neumair liegt vor. Daraus geht hervor, dass Benno Neumair zum Tatzeitpunkt der Ermordung seines Vaters eingeschränkt zurechnungsfähig, bei der Ermordung der Mutter hingegen voll zurechnungsfähig war.
Die Begründung der Gutachter: Die Beziehung zum Vater sei durch eine Persönlichkeitsstörung und ein Borderline Syndrom geprägt gewesen, deshalb hier die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Bei der Mutter hingegen seien nach der ersten Tat gut dreieinhalb Stunden vergangen und hier sehen die Experten eine geplante und organisiert ausgeführte Tat vorliegen.
Die Gutachten von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung stehen noch aus. Das Gutachten des Gerichts soll Teil der kommenden Verhandlung am 20. Juli sein. Es wurde ausgearbeitet vom Trentiner Psychiater Eraldo Mancioppi, dem Psychologen Marco Samory aus Padua und der Profilerin Isabella Merzagora.
(fm/pt)
Die Begründung der Gutachter: Die Beziehung zum Vater sei durch eine Persönlichkeitsstörung und ein Borderline Syndrom geprägt gewesen, deshalb hier die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Bei der Mutter hingegen seien nach der ersten Tat gut dreieinhalb Stunden vergangen und hier sehen die Experten eine geplante und organisiert ausgeführte Tat vorliegen.
Die Gutachten von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung stehen noch aus. Das Gutachten des Gerichts soll Teil der kommenden Verhandlung am 20. Juli sein. Es wurde ausgearbeitet vom Trentiner Psychiater Eraldo Mancioppi, dem Psychologen Marco Samory aus Padua und der Profilerin Isabella Merzagora.
(fm/pt)