Seilbahnunfall

Seilbahnen: Klare Regeln bei Wind

Wann muss eine Seilbahn aufgrund von Unwettern abgeschaltet werden? Ausschlaggebend ist die Windgeschwindigkeit, sagt Experte Johann Zelger.

Seilbahnen: Klare Regeln bei Wind
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Alle Seilbahnen müssen mit einem Sensor ausgestattet sein. Der ist an einem Seilbahnträger angebracht und misst die Windgeschwindigkeit. So seien die Vorgaben, erklärt Johann Zelger vom Landesamt für Seilbahnen. Werden Windgeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h gemessen, muss die Seilbahn gestoppt werden. „Es gibt ganz klare Abläufe und eine Alarmstufe.“

„Zuerst wird der Maschinist gewarnt, dass der Wind problematisch ist, steigt die Windgeschwindigkeit weiter, muss die Anlage gestoppt werden.“

Johann Zelger, Amt für Seilbahnen

Wie gehen aber die Verantwortlichen um, wenn ein Unwetter aufzieht? Und was passiert, wenn Windböen wie gestern durch Südtirol ziehen? Das hänge vor allem von den Erfahrungswerten der Mitarbeiter ab. „Die sind meist gut geschult und wissen, wie sich das Wetter entwickelt und wann es zu gefährlich ist“, sagt Zelger. „Die Mitarbeiter sind meist sehr gut geschult und wissen, wie sich das Wetter entwickelt.“

„Ein Gewitter ist immer ein unerwartetes Ereignis und schwierig vorherzusagen, so wie es gestern war.“

Johann Zelger, Amt für Seilbahnen

Der Baum als Problem

Nach dem Seilbahnunfall von Dienstag hat Mühlbachs Bürgermeister Heinrich Seppi in einer ersten Reaktion zu Rai Südtirol gesagt, es sei zu prüfen, warum ein Baum überhaupt auf die Seilbahn stürzen könnte. Seppi hatte sich gefragt, ob die Bahnstrecke nicht frei von Bäumen sein müsste.

Für den Seilbahn-Experten Zelger ist es aber undenkbar, dass alle Bäume im Sicherheitsabstand zur Bahn stehen müssten. Dann wären die Schneisen für jede Seilbahn 50 Meter breit.

„Deshalb gibt es von uns klare Vorgaben, dass der technische Verantwortliche der Seilbahn einmal im Jahr mit der Forstbehörde die Strecke abgehen muss und alle Bäume begutachten muss. Klar ist das auch schwierig, weil die Bäume jährlich wachsen. Aber die Forstbehörde weiß, welche Bäume eine Gefahr darstellen und welche nicht.“

Johann Zelger kennt in seiner 40-jährigen Berufserfahrung im Amt für Seilbahnen nur zwei Vorfälle, wo Bäume auf eine Seilbahn gestürzt sind.

Dennoch könne es sinnvoll sein, die Regeln an die neuen Entwicklungen anzupassen, so Zelger.

 
hase/sk