Reform

Unterberger: Mehr Schutz für die Familie

SVP-Senatorin Julia Unterberger begrüßt die geplante Reform des Zivilprozesses. Die Reform schützt die Familien besser.

Unterberger: Mehr Schutz für die Familie
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Für SVP-Senatorin Julia Unterberg sind die überzeugendsten Neuerungen der Reform des Zivilprozesses jene die das Familienprozessrecht betreffen.

Es werden die Verfahren zwischen Kindern, die innerhalb und außerhalb der Ehe geboren sind, vereinheitlicht.

Julia Unterberger, SVP-Senatorin

Laut Unterberger wird mit der geplanten Reform der Artikel 30 der italienischen Verfassung vollständig umgesetzt, nachdem bis heute Verfahren mit vorläufigen Maßnahmen den ehelich geborenen Kindern vorbehalten waren.

Laut der Rechtsanwälting betrifft eine wichtige Neuerung auch das Familiengericht: Spezialisierte Richter werden sich in Zukunft mit der gesamten Materie im Bereich des Familienrechtes befassen. Es wird also nicht mehr zwei parallele Rechtswege zwischen ordentlichem Gericht und Jugendgericht geben.

Das komplizierte System der Verteilung der entsprechenden Zuständigkeiten gehört somit der Vergangenheit an.

Julia Unterberger, SVP-Senatorin

Die Reform sieht auch einen erhöhten Schutz für Frauen in Gewaltsituationen vor: Diese reichen von kürzeren Verfahrensfristen, über die raschere Anwendung der Gewaltschutzmassnahmen bis hin zum Verbot in dieser Situation eine Mediation anzuraten.

Laut Unterberger sieht die Reform auch vor, dass sich Gewaltepisoden auf das Besuchsrecht der Eltern auswirken.

Weigert sich ein Kind in einer Gewaltsituation, einen Elternteil zu treffen, dann muss es vom Richter sofort angehört werden. Dies zur Feststellung, ob die Verweigerung darin begründet ist, dass es Zeuge von Gewalttaten geworden ist.

Julia Unterberger, SVP-Senatorin

 
Für Unterberger von großer Bedeutung ist auch, dass sich bei bestehender Ehe auch nur ein Ehegatte an das Gericht wenden kann: Bisher musste der entsprechende Antrag von beiden Ehepartnern gestellt werden. Eine Einmischung in Familienangelegenheiten war nur im Falle einer Trennung vorgesehen.

Eine Ehegattin kann nun auch beim Richter beantragen, dass ihr ein Teil des Einkommens des Ehepartners zugesprochen wird, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, um für die Familie da zu sein.

Julia Unterberger, SVP-Senatorin

 
Diese Bestimmung hilft laut Unterberger all jenen Hausfrauen, die derzeit von ihren Ehemännern finanziell abhängig sind und bislang keine Möglichkeit hatten, einen Teil seines Einkommens einzufordern, außer im Falle einer Trennung.

Negativ bewertet Unterberger die strengen Fristen, die für die Parteien und ihre Anwälte eingeführt worden sind. Insgesamt aber überwiegt eine positive Gesamtbewertung, schließt SVP-Senatorin Julia Unterberger.

Daher wird die Autonomiegruppe (und somit auch die SVP) für die Reform stimmen.

cb