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Die Corona-Regeln für die Skisaison

Dienstagabend hat das Parlament in Rom für das Dekret der Regierung Draghi gestimmt. Inklusive der Regeln für die Skigebiete.

Die Corona-Regeln für die Skisaison
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Es war ein langes Ringen, diese Regeln noch innerhalb September unter Dach und Fach zu bringen, hat Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider Rai Südtirol versichert. Denn die Skigebietsbetreiber brauchen dringend Planungssicherheit, bevor sie mit den vorbereitenden Arbeiten wie dem Beschneien der Pisten beginnen. Zusammen mit dem Trentino sei es aber gelungen, in Verhandlungen mit den Ministern Speranza und Giovannini die Regeln für die Skigebiete im Dekret der Regierung Draghi unterzubringen. Und die besagen laut Alfreider folgendes:

„Wer im heurigen Winter staatsweit Skifahren will, muss beim Kauf der Tageskarte oder des Skipasses den grünen Pass vorweisen. Vor dem Besteigen einer Gondelbahn oder eines Sessellift sei es dann nicht mehr nötig, den grünen Pass zu zeigen.“

Der Gesetzgeber setze auf die Eigenverantwortung der Skifahrer. Vorgesehen ist aber, dass die Sicherheitsbehörden stichprobenartige Kontrollen durchführen. Bei Verstößen gibt es Strafen zwischen 600 und 1.500 Euro. Neu ist weiters, dass alle geschlossenen Bahnen wie Gondelbahnen oder Seilbahnen nur zu 80 Prozent ausgelastet fahren dürfen, Sessellifte oder Schlepplifte hingegen zu 100 Prozent. Skifahrer müssen in geschlossenen Bahnen eine chirurgische Maske tragen.

Ähnliche Regeln wie in Österreich

Laut Mobilitätslandesrat Alfreider war es den Skigebietsbetreibern wichtig, dass in Italien ähnliche Regeln wie in anderen Staaten, zum Beispiel Österreich gelten. In Österreich dürfen die Bahnen aber alle mit einer Auslastung von 100 Prozent fahren. In geschlossenen Bahnen muss in Österreich aber eine FFP2-Maske getragen werden, in Italien wie gesagt nur eine chirurgische.

Umstrittener Punkt: Auslastung

Die Auslastung war in den Verhandlungen mit Rom einer der umstrittensten Punkte. Denn die zuständigen Minister drängten lange Zeit auf eine maximale Auslastung von nur 50 Prozent. Letztendlich ließen sie sich aber davon überzeugen, dass Seilbahnen und Gondelbahnen nicht anders gehandhabt werden dürfen als öffentliche Verkehrsmittel wie Busse oder U-Bahnen. Für Alfreider ist damit auf alle Fälle ein wichtiger Schritt getan, um für mehr Planungssicherheit im Wintertourismus zu sorgen. ­
 
(gr)