Notstandsverordnung

Wassernotstand an der oberen Etsch

Mit einer Notverordnung zur Entnahme von Wasser aus dem Haidersee soll die Frostberegnung im Bereich Kastelbell-Laas gesichert werden.

Wassernotstand an der oberen Etsch
Rai Tagesschau
Regen ist schon seit Wochen keiner in Sicht und im oberen Vinschgau zeichnet sich bereits ein Wassermangel ab. Zur anhaltenden Trockenheit kommt noch ein weiteres Problem dazu: Aufgrund von Instandhaltungsarbeiten am Kraftwerk Glurns und in Laas kann dessen Wasser derzeit nicht für die Frostberegnung zur Verfügung gestellt werden.

Notverordnung unterzeichnet

Daher hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Notverordnung unterzeichnet. Denn "bereits ab Ende März könnte die Forstberegnung für die Apfelanbauflächen notwendig werden", argumentiert Kompatscher. Betroffen sind circa 800 Hektar landwirtschaftliche Anbauflächen im Bereich Kastelbell-Laas, die von Wasserentnahmen aus der Etsch zu Frostschutzzwecken abhängig sind. Mit der Wiederinbetriebnahme des Kraftwerks Glurns ist erst in der Woche vom 4. bis 10. April zu rechnen.

Bei Frost: Wasser aus dem Haidersee

Die Verordnung sieht vor, dass bei Frost im Einzugsgebiet dieser Flächen mit entsprechender Vorlaufzeit eine zusätzliche Wassermenge von bis zu 6 Kubikmeter pro Sekunde aus dem Haidersee in die Etsch abgelassen werden darf.  Der Wasserpegel im Haidersee ist bei Frostgefahr über eine längere Einspeisung von 3 Kubikmeter Wasser pro Sekunde aus dem Reschenstausee zu gewährleisten.

Da es sich beim Ablass von 6 Kubikmetern Wasser in die obere Etsch um einen Eingriff in ein sensibles Ökosystem handelt, muss die Einspeisung von Wasser mit gradueller Steigerung der Wassermengen erfolgen, ebenso die Reduktion der eingespeisten Wassermengen. Auf dem betroffenen Flussabschnitt erfolgt ein Monitoring des Ökosystems und des Fischbestandes.

Der Wassernotstand zur Sicherstellung der Wassermengen für die Frostberegnung aus der Etsch gilt ab sofort bis zur Wiederinbetriebnahme des Kraftwerks Glurns.

ka lpa