Italien

Kinder erhalten zwei Nachnamen

Kinder in Italien bekommen nicht mehr automatisch den Nachnamen des Vaters. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass sie auch die Nachnamen beider Eltern erhalten können.

Kinder erhalten zwei Nachnamen
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Die bisherige Regel, dass der Familienname des Vaters automatisch an das Kind weitergegeben wird, ist diskriminierend und verletzend. Das hat das Verfassungsgericht in Rom heute bestätigt.
 
Ab sofort erhalten Kinder verheirateter Paare in Italien nicht mehr automatisch den Nachnamen des Vaters, sondern den Nachnamen beider Elternteile. Die Reihenfolge können die Eltern entscheiden es sei denn, sie beschließen einvernehmlich nur den Nachnamen eines Elternteils zu verwenden.
 
Der bisherige Automatismus des väterlichen Nachnamens widerspreche sowohl der Verfassung als auch der europäischen Konvention für Menschenrechte, urteilte das Verfassungsgericht. Sind sich Eltern zukünftig nicht einig über die Reihenfolge der Namenszuweisung, dann muss ein Richter entscheiden.  

„Ein Meilenstein für die Gleichstellung der Geschlechter“

Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichthofes zum Nachnamen für Kinder sei ein Meilenstein in den Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter, sagt SVP-Senatorin Julia Unterberger. „Die Entscheidung entspricht mehreren im Parlament eingebrachten Gesetzentwürfen, darunter auch meiner“, erklärt Unterberger nach dem Urteil.

Sie Senatorin hofft, dass die Justizkommission des Senats nun bald auf einen gemeinsamen Nenner kommt, um auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichts, endlich ein neues Gesetz über den Nachnamen der Kinder zu verabschieden.


(et/ansa)