Die Tiroler Landesregierung hat die Entscheidung getroffen, dass zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben werden: Beiden Tieren, ein Weibchen und ein Männchen, wurde nachgewiesen, dass sie die Risse an Nutztieren getan haben, am 24. Juli auf der Lavanter Alm. Dabei wurden insgesamt 17 Schafe und eine Ziege getötet sowie drei Schafe verletzt. Mittels gentechnischer Analyse wurden diese Rissen diesen beiden Wölfen zugeordnet.
Beide Wölfe stammen aus der italienischen Population und sind über Nordtirol nach Osttirol und mittlerweile in Richtung Kärnten unterwegs.
Nach dem Rissmasaker im Lavanter Tal sieht man die zweite Bedingung wohl erfüllt, um den Wolfschutz aufzuheben.
Der WWF Österreich hat noch vor dem entschiedenen Bescheid der Tiroler Landesregierung eine Beschwerde angekündigt.
tat
300 kg schweres Rind
Auch ein elf Monate alter Ochse auf der Lavanter Alm wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Wölfen gerissen. Dabei handelt es sich um den ersten Fall in Tirol, bei dem ein fast einjähriges, rund 300 Kilogramm schweres Rind sehr wahrscheinlich von Großraubtieren gerissen wurde. Es wurden Proben zur weiteren Abklärung entnommen.Was man über die Wölfe weiß
Der männliche Wolf 108 MATK wurde bereits im Jahr 2021 mehrfach in Tirol im Stubaital sowie bei Nutztier-Rissen in Osttirol nachgewiesen, zuletzt am 14. Juli 2022 unweit der Lavanter Alm in Kärnten. Der zweite nachgewiesene Wolf 121 FATK ist ein weibliches Tier, das zuletzt am 6. Juli 2021 ein Schaf im Kärntner Drautal gerissen hatte.Beide Wölfe stammen aus der italienischen Population und sind über Nordtirol nach Osttirol und mittlerweile in Richtung Kärnten unterwegs.
Der Bescheid
Die Abschussgenehmigung wurden an drei Jagdteilgebiete, in Lavant, Tristach und Nikolsdorf, erteilt. Bis zum 31. Oktober 2022 ist es in diesen Jagdgebieten möglich die beiden Wölfe zu entnehmen.Beschwerde möglich, aber kein Aufschub
Nachdem Wölfe gleich durch mehrere völkerrechtliche Abkommen geschützt sind, musste die Tiroler Landesregierung ihrem Beschluss eine Expertise zugrunde legen, die vom Fachkuratorium Wolf, Bär, Luchs gemacht worden ist. Denn laut dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Bonner und der Berner Konvention, der Biodiversitätskonvention und der Alpenkonvention sowie der Europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie kann ein Abschuss nur zur Abwehr von Seuchen oder zur Abwehr von Gefahren durch Wölfe erlaubt werden.Nach dem Rissmasaker im Lavanter Tal sieht man die zweite Bedingung wohl erfüllt, um den Wolfschutz aufzuheben.
Der WWF Österreich hat noch vor dem entschiedenen Bescheid der Tiroler Landesregierung eine Beschwerde angekündigt.
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