Staat-Land

Autonomie: Palermo fordert klarere Formulierungen

Wie bekommt Südtirol die verloren gegangenen Autonomie-Kompetenzen zurück? Das soll ein Arbeitstisch von Staat-Land richten. Verfassungsrechtler Francesco Palermo sind die Formulierungen ausschlaggebend.

Autonomie: Palermo fordert klarere Formulierungen
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Der Besuch von Landeshauptmann Arno Kompatscher gemeinsam mit SVP-Obmann Philipp Achammer macht es möglich. Sie haben am Donnerstag in Rom Ministerpräsidentin Giorgia Meloni getroffen. Dabei stand klarerweise die Autonomie im Mittelpunkt und die Frage: Wie kann Südtirol die seit der Verfassungsreform 2001 verloren gegangenen Kompetenzen wiedererlangen. Beim Treffen einigten sich Meloni, Kompatscher und Achammer auf die Einsetzung eines Arbeitstisches von Vertretern des Landes und des Staates. Der soll jetzt Vorschläge erarbeiten.

Ein wichtiger Schritt ist das auch laut dem Verfassungsrechtler und ehemaligen Vorsitzenden der Sechserkommission Francesco Palermo. Er verweist darauf, dass man auf die Formulierungen der neuen Bestimmungen genau im Auge haben muss.

Welche Kompetenzen?

Palermo erklärt das Problem so: Mit der Verfassungsreform von 2001 hat das Verfassungsgericht einige Bereiche ausgehöhlt und den Staat für zuständig erklärt. Beispiel Personal: „Laut dem Verfassungsgericht ist die Personalregelung des Landes Teil der Zivilgrundordnung.“

„Obwohl im Autonomiestatut klar geregelt ist, dass das Personal Angelegenheit des Landes ist, wurden zusätzliche Grenzen geschaffen.“

Francesco Palermo, Verfassungsrechtler

Deshalb ist für Palermo klar, wie der Arbeitstisch von Land und Staat jetzt vorgehen muss: Es braucht klarere, komplexere und unmissverständliche Formulierungen.

Bessere Formulierungen

Für den Verfassungsrechtler Palermo bedeuten neue Formulierungen der Kompetenzen, dass alle Zuständigkeiten klar ausformuliert werden müssen. „Das kann dann auch zur Folge haben, dass die Texte nicht nur länger, sondern auch komplexer werden.

„Das heißt konkret, es müssen alle Zuständigkeiten klarer definiert werden. Und dass auch geschrieben wird, was das dann heißt.“

Francesco Palermo Verfassungsrechtler

Palermo macht ein Beispiel, wie die Formulierung für die Zuständigkeit für das Personal künftig aussehen könnte. So müsse nicht nur stehen, dass das Land die Kompetenz über den Bereich Personal habe.
„Sondern es muss stehen, welches Personal gemeint ist samt Angaben zu den Verträgen und auch zur Pensionsregelung und vieles mehr. Also eine klare Definition“, meint Palermo.

Einvernehmliches Prinzip

Landeshauptmann Arno Kompatscher will im Rahmen des Arbeitstisches zwischen Land und Staat im Blick auf die Autonomiezuständigkeiten auch das Einvernehmesprinzip einführen, was es bisher noch nicht gibt. Palermo: „Das bedeutet, dass jede weitere Änderung des Autonomiestatuts nur im Einvernehmen zwischen Land und Staat erfolgen kann.“

Nun ist aber erst einmal die Arbeitsgruppe gefragt. Worauf sie sich dann einigt, ist noch lange nicht Gesetz. Denn für die Einarbeitung in das Autonomiestatut muss es abgeändert werden. Und weil es den Rang eines Verfassungsgesetzes hat, ist für die Änderung zweimal sowohl in Kammer als auch im Senat eine absolute Mehrheit notwendig.
 
hase/ds