Südtirol

Volksanwältin fordert mehr Gehör von Seiten der Politik

Heute feiert die Südtiroler Volksanwaltschaft ihr 40-jähriges Bestehen. Volksanwältin Morandell fordert mehr Mitspracherecht.

Volksanwältin fordert mehr Gehör von Seiten der Politik
Rai Tagesschau
Sie feiert heute Geburtstag: die Volksanwaltschaft. Seit 40 Jahren gibt es die Einrichtung auch in Südtirol und seither ist es ihre Aufgabe zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der öffentlichen Verwaltung zu vermitteln.
 
Die Volksanwältin ist dabei eine Art Dolmetscherin. Sie erkläre den Bürgerinnen und Bürgern, was die Verwaltung eigentlich von ihnen will, sagt Volksanwältin Gabriele Morandell: „Gerade sind wir wirklich in einem Bürokratie-Dschungel indem es nochmal schwieriger wird für die Bürger, einen Lichtblick zu sehen und sich auszukennen. Das ist schon ein Thema, das sich über die gesamten 40-Jahre durchgezogen hat.“

"Die Politik hört uns nicht" 

Auch deshalb fordert Morandell mehr Gehör von Seiten der Politik. Die Anregungen der Volkanwaltschaft würden in die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung zu wenig einbezogen, kritisiert sie: „Das ist eine Kritik, die auch die früheren Volksanwälte und Volksanwältinnen bereits geäußert hatten: wir werden angehört, unsere Botschaften werden gelesen, aber am Ende werde ich zu wenig einbezogen.“ 
 
Die Aufgaben der Volksanwaltschaft haben sich seit ihrer Gründung stark verändert. Das größte Thema derzeit, das habe es damals noch gar nicht gegeben, erklärt Morandell: „Die Rede ist von der Digitalisierung. Wir können sie natürlich nicht vermeiden und sie bringt ja auch sehr viele Vorteile, wie die Einsparung von Personal.“
 
Trotzdem müsse die Umstellung langsam angegangen werden, fordert die Volksanwältin. Es brauche, besonders in der Anfangszeit, Alternativmöglichkeiten für Menschen, die keinen Zugang zu digitalen Medien haben, sagt Morandell. Gerade für diese Menschen sucht die Volksanwältin nach Lösungen.

Die Volksanwältin ist keine Rechtsanwältin 

Auch nach 40 Jahren komme es immer wieder zu Missverständnissen, deshalb stellt die Volksanwältin klar: Die Volksanwältin ist keine Rechtsanwältin, sie kann die Bürger:innen nicht vor Gericht vertreten. „In Deutschland heißen die Volksanwältinnen und -anwälte Bürgerbeauftragte. Diese Bezeichnung erklärt den Begriff sicherlich besser“, findet Morandell. Im englischen Sprachraum werde hingegen vom Ombudsmann oder von der Ombudsfrau gesprochen.
 
et/ep