Heute in der Früh sind Polizeikräfte bei Max Leitner in Meran vorstellig geworden. Sie überbrachten ihm ein Dokument mit einer Entscheidung, die das Gericht von Trient getroffen hat. Darin verhängt das Gericht eine Sonderüberwachung und ein Aufenthaltsgebot für Max Leitner.
Leitner muss den Sicherheitskräften seinen Wohnort bekannt geben. Er darf diese nicht vor 7 Uhr in der Früh verlassen und muss spätestens um 21 dorthin zurückkehren. Er darf keine vorbestraften Personen treffen und nicht in Lokalen verkehren, in denen diese sich gewöhnlich aufhalten. Er darf keine Waffen besitzen, nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen und muss immer ein Dokument bei sich tragen, das bestätigt, dass er der Sonderüberwachung unterliegt.
Die Begründung
Grund für die Entscheidung des Gerichts sind wiederholte Drohungen, die Leitner gegenüber Sanitätspersonal ausgesprochen hatte.
Eine Sonderüberwachung ist eine Maßnahme, die für als besonders gefährlich erachtete Kriminelle verhängt wird.
Ausbrecherkönig Max Leitner ist vor zwei Jahren unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen worden.
Er durfte sich ausschließlich im Meraner Gemeindegebiet aufhalten. Zudem wurde er vom Zentrum für psychische Gesundheit und vom Sozialdienst betreut.
Max Leitner war im September 2021 nach einer Schießerei auf ein Auto einer Prostituierten in Bozen festgenommen worden.
Lange Liste von Vergehen
Leitner hat seinen ersten spektakulären Banküberfall mit 18 Jahren verübt, damals mit Spielzeugpistole.
Er saß insgesamt 26 Jahre im Gefängnis, fünf Mal ist er ausgebrochen.
Einer der spektakulärsten Gefängnisausbrüche gelang ihm in Bozen. Damals seilte er sich filmreif mit zusammengeknoteten Bettlaken über die Mauer des Zuchthauses in der Dantestraße ab.
Über das Leben des ehemaligen Serien- Bankräubers und Ausbrecherkönigs Max Leitner gibt es mittlerweile auch eine Art Biografie.