Im Prozess um die Ausschreibung der Buskonzessionen hat die Staatsanwaltschaft zwei Freisprüche gefordert. Demnach sollen der Landesbeamte Günther Burger und der Busunternehmer Markus Silbernagl vom Vorwurf des Wettbewerbsstörung freigesprochen werden. Für Burger fordert die Anklage allerdings sechs Monate Haft wegen Verrats von Amtsgeheimnissen.
In dem Prozess geht um die Konzessionen für die außerstädtischen Busdienste, die das Land 2018 ausgeschrieben hatte. Ihr Wert betrug fast eine Milliarde Euro; 880 Millionen waren es, um genau zu sein. Das Land selbst hatte die Ausschreibung annulliert.
Dem ehemaligen Direktor der Landesabteilung Mobilität, Günther Burger, und dem Busunternehmer Markus Silbernagl hatte die Staatsanwaltschaft in der Anklage Wettbewerbsstörung vorgeworfen. Es ging um die Annullierung der Ausschreibung für die außerstädtischen Busdienste im Wert von 880 Millionen Euro. Nun hat die Staatsanwaltschaft aber den Freispruch vom Vorwurf des Wettbewerbsstörung beantragt.
Silbernagls Firma LIBUS und das Konsortium der Mietwagenunternehmer hatten 2018 gemeinsam an der Ausschreibung teilgenommen. Ihnen fehlte jedoch die Eintragung in das dafür nötige Register. Laut der ursprünglichen Anklage wandte sich Silbernagl an den damaligen Abteilungsdirektor Günther Burger. Dieser wiederum fragte bei der Ausschreibeagentur nach. Weil die E-Mail an die Öffentlichkeit gelangte, stoppte das Land dann die gesamte Ausschreibung.