Alpinismus

Illegale Bergführer: Auch in Südtirol ein Problem

Der im Trentino aufgegriffene illegale Führer ist kein Einzelfall. Auch in Südtirol geben sich Unbefugte als Bergführer aus.

Eine gute Ausbildung ist eine Frage der Sicherheit am Berg, sagt Bergführer-Präsident Thomas Zelger.
Rai Tagesschau
Eine gute Ausbildung ist eine Frage der Sicherheit am Berg, sagt Bergführer-Präsident Thomas Zelger.

Der im Trentino aufgegriffene illegale Führer ist kein Einzelfall. „Auch in Südtirol müssen wir leider immer wieder feststellen, dass sich Unbefugte als Bergführer oder Wanderleiter ausgeben und führen, ohne über die notwendigen Voraussetzungen zu verfügen“, das erklärt Thomas Zelger, Präsident der Südtiroler Berg- und Skiführer sowie Wanderleiter. 

Nicht jeder, der sich als Bergführer oder Wanderleiter ausgibt, ist ein solcher oder darf diesen Titel führen, betont der Bergführer-Präsident. Beide Titel seien in Italien gesetzlich geschützt, der Berufszugang und die dafür nötige Ausbildung seien streng geregelt. „Egal aber, ob Bergführer oder Wanderleiter: Gut ausgebildet zu sein, ist keine Formalität, sondern eine Frage der Sicherheit und der Professionalität am Berg“, so Zelger.

Gerade aus dem Ausland seien allerdings immer wieder „Führer“ in Südtirol illegal unterwegs. „Ihr Titel ist in Italien nicht anerkannt, etwa jener der deutschen und österreichischen Heeres- oder Polizeibergführer“, so der Bergführer Präsident. 

„Das große Problem ist, dass vor allem namhafte deutsche Anbieter diese Tatsache oft übergehen und Tourenwochen in Südtirol organisieren, die rechtlich betrachtet von Unbefugten geführt werden“, so Zelger. 

Auch deshalb führt die Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer in Zusammenarbeit mit der Finanzwache immer wieder Kontrollen durch.

Vor allem die Sicherheitsfrage darf nicht unterschätzt werden, meint der Präsident der Südtiroler Bergführer: „Wenn hier etwas unter der Führung eines Illegalen passiert, wie sieht es dann mit der Haftung aus?“, fragt Zelger, der unterstreicht, dass das illegale Führen kein Kavaliersdelikt sei.

Ähnliches gilt für das Führen von Wanderern auf ausgewiesenen Wegen: Ein Versicherungsschutz für die Kunden sei nur dann gewährleistet, wenn die Wanderleiter bei der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer eingeschrieben sei. 

Im Trentino war unlängst eine Wandergruppe unterwegs. Bei einer Kontrolle vonseiten der Carabinieri stellte sich heraus, dass die Gruppe von einem nicht qualifizierten Wanderführer geleitet wurde. Der „illegale“ Wanderführer erhielt eine Strafe von 600 Euro, das Reisebüro musste ebenfalls 600 Euro als Strafe bezahlen.