Regeln für Verwandtenbesuche in und aus Österreich

Pfingsten naht. Viele Nord-, Süd- und Osttiroler haben Verwandte jenseits der Grenze. Wir haben die Regeln für Besuche für Sie zusammengestellt.

Das Thema Verwandtenbesuche über die Staatsgrenze hinweg ist nicht ganz einfach. Das ist deshalb so, weil zwei verschiedene Gesetzgebungen zu berücksichtigen sind. Österreich hat das Thema Grenzübertritt anders geregelt als Italien.

Verwandtenbesuche in Österreich

Für Verwandtenbesuche in Österreich gelten österreichische Bestimmungen. Österreich hat geregelt, für wen es seine Grenzen öffnet.

Wollten Südtiroler Verwandte in Nord- oder Osttirol (oder auch in einem anderen Österreichischen Bundesland) besuchen, war viel Geduld nötig. Wie der Generalsekretär der Euregio, Matthias Fink auf Rai Südtirol sagte, „hat in den letzten Wochen Österreich im Wochenrythmus und dann auch im Tagesrythmus die Rechtslage geändert.“

Das hat zu Unsicherheit und Chaos an der Grenze zu Österreich geführt und dazu, dass Menschen die Einreise verweigert wurde. Das hat sich geändert. Seit zehn Tagen ist die Gesetzeslage ganz klar:

„Man darf ohne Covid-19-Test, ohne Gesundheitszeugnis und ohne Eigenquarantäne nach Österreich, um dort seine Verwandten zu besuchen. Das ist ein berechtigter Grund, die Grenze zu übertreten. Es geht bis zum Cousin und zur Cousine.“

Nachzulesen ist das auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums. Dort steht auch, wie man den Nachweis des Verwandtenbesuchs an der Grenze erbringen sollte. Eine Ausweiskopie der besuchten Verwandten und ein Schreiben, in dem sie erklären, dass sie sich auf den Besuch freuen, reichen aus. Das Verwandtschaftsverhältnis sollte für den Grenzbeamten ersichtlich sein.

„Das funktioniert in der Praxis recht unkompliziert. In den letzten Tagen gibt es bei uns auch deutlich weniger Beschwerden. Das war ein wichtiger Schritt“, erklärt Matthias Fink.

Verwandtenbesuche aus Tirol in Südtirol oder im Trentino

Da ist die Rechtslage weniger günstig. Denn für den Grenzübertritt nach Italien ist Italien zuständig. Italien sieht aber einen Grenzübertritt nur aus beruflichen oder aus medizinischen Gründen vor und bei absoluter Dringlichkeit.

„Italien stuft Verwandtenbesuche nicht als absolute Dringlichkeit ein.“

Das ändert sich am 3. Juni

Öffnet Italien am 3. Juni seine Grenzen, dürfen österreichische Staatbürger (und auch andere Staatsbürger aus der EU) frei nach Italien einreisen. Dann sind nicht nur Verwandtenbesuche möglich, sondern auch Tourismus wird wieder möglich.

Das nächste wichtige Datum ist der 15. Juni. Gelingt es, dann öffnen alle Grenzen der EU-Staaten und Reisen ist wieder möglich. Ob es so weit kommt, ist aber noch abzuwarten.

(pm)